Veröffentlichung von Unternehmensdaten außerhalb der EU

Aktualisiert: 30.08.20241,3 min. Lesezeit

Die deutsche Zollverwaltung erhält in letzter Zeit vermehrt Anfragen über mögliche Datenabflüsse, Datenweitergabe an unberechtigte Dritte und Hackerangriffe, insbesondere im Zusammenhang mit dem IT-Verfahren ATLAS.

Die deutsche Zollverwaltung versichert, dass keine Daten aus dem IT-Verfahren ATLAS an unberechtigte Dritte weitergegeben werden und es bislang keine Sicherheitsverstöße gab, die einen Datenabfluss zur Folge hatten. Die deutsche Zollverwaltung ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Daten der Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Grundsätzlich gelten für alle Zollsysteme, die innerhalb der Europäischen Union genutzt werden, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung gleichermaßen, weshalb diese Daten in allen IT-Verfahren besonders geschützt und keinesfalls weitergegeben werden.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es Drittstaaten gibt, die Daten aus “ihren” jeweiligen Einfuhranmeldungen veröffentlichen bzw. aufgrund ihrer nationalen gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind, diese zu veröffentlichen. Verschiedene Unternehmen sammeln diese Daten und veröffentlichen diese auf diversen Internetplattformen oder bieten diese gegen Entgelt an. Aussagen solcher Unternehmen, dass die veröffentlichen Daten aus den deutschen Zollsystemen kämen, entsprechen nicht der Wahrheit, da an externe Beteiligte keine Daten gegeben werden.

Die Deutsche Zollverwaltung hat keinen Einfluss auf die Gestaltung des nationalen Rechts dieser Drittstaaten bzw. auf das Verhalten der dort ansässigen Unternehmen. Aus diesem Grund prüfen sie bitte, ob das für den Import ihrer Waren vorgesehene Drittland derartige rechtliche Regelungen getroffen hat.

Quelle:
Fachmeldung der deutschen Zollverwaltung vom 03.07.2024

Ähnlich wie bei der deutschen Zollverwaltung erreichen uns derzeit aus dem Mitgliederkreis ebenfalls Anfragen zu diesem Thema. Ein Austausch über Erfahrungswerte ist über die AHV-Geschäftsstelle möglich.

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