BDEx-Merkblatt zu den AWV-Meldepflichten

Aktualisiert: 30.08.20241,1 min. Lesezeit

Bei der Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr sind eine Vielzahl von außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Neben Genehmigungspflichten in der Exportkontrolle, Zollanmeldungen bei Importen sowie der Einhaltung von Sanktions- und Embargovorschriften gibt es die sogenannten Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV-Meldepflichten).

Die AWV-Meldepflichten betreffen einerseits bestimmte Zahlungen und andererseits bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr. Außerdem betreffen sie auch grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen. Die jeweiligen Sachverhalte sind ab Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts jeweils der Deutschen Bundesbank zu melden.

Aktuell sollen die relevanten Schwellenwerte deutlich erhöht werden, was für viele Unternehmen eine bürokratische Erleichterung bedeutet. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind in der Regel insbesondere die Meldepflichten bei bestimmten Zahlungen relevant.

Ein Merkblatt, welches von Mitgliedsunternehmen bei uns in der Geschäftsstelle unter info@ahv.nrw angefordert werden kann, gibt einen ersten Überblick über die Zahlungsmeldepflichten und informiert über die wichtigsten Änderungen und deren Folgen für Ihr Unternehmen. Es soll außerdem helfen, die Vorschriften einzuhalten und mögliche Risiken zu vermeiden. Denn obwohl ein Verstoß gegen die AWV-Meldepflichten – etwa in Form einer Nicht- oder Falschmeldung – empfindliche Bußgeldzahlungen von bis zu 30.000,- Euro nach sich ziehen kann, sind sie noch lange nicht so bekannt wie andere Anforderungen im Außenwirtschaftsverkehr.

Das Merkblatt wurde vom Bundesverband des Deutschen Exporthandels (BDEx) erstellt.

Auswahl der Redaktion

  • KI-Entwicklung USA vs. Europa Ein ungeschminkter Blick [...]

  • Der AHV NRW informiert seine Mitgliedsunternehmen fortlaufend [...]

  • Entwicklung der Halbleiterindustrie in Tschechien eine [...]

Melden Sie sich an für unseren AHV Inside Newsletter!

Unser AHV Inside Newsletter erscheint 1x im Monat Sie können sich zu jeder Zeit wieder abmelden.

Ähnliche Beiträge