Stellungnahme zum Anwendungsschreiben zur E-Rechnung
Eine frühzeitige Klärung der bestehenden Umsetzungsfragen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist entscheidend zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Bürokratielasten, unterstreichen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit dem BGA in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Entwurf eines BMF-Schreibens.
In ihrer Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass die europäische Norm EN16931, auf der die E-Rechnung basiert, sich noch in der Überarbeitung befindet, um sie an die Bedürfnisse der Unternehmen für die Nutzung im B2B-Bereich anzupassen, und dass die überarbeitete Norm voraussichtlich erst Ende 2026 in Kraft tritt. Zudem steht die Einigung auf europäischer Ebene zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter („VIDA“) noch aus. Sollte es vor diesem Hintergrund zu bislang nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten während der Umstellungsphase kommen, plädieren die Verbände, hierauf kurzfristig mit Nichtbeanstandungsregelungen zu reagieren.
Zudem sollte die Einführung der E-Rechnung durch Maßnahmen flankiert werden, die den Unternehmen die Implementierung erleichtern und damit die Akzeptanz der E-Rechnung erhöhen, z. B. durch eine FAQ-Liste zur Beantwortung von technischen Fragen, die nicht m BMF-Schreiben aufgegriffen werden. Weiterhin sollte ein staatliches Tool zum Erstellen, Empfangen und Visualisieren von E-Rechnungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Im Weiteren äußern sich die Verbände detailliert zu Einzelfragen des BMF-Schreibens wie hybriden Rechnungen, erhaltenen Anzahlungen und Schlussrechnung, Verträge und Kontoauszüge als Rechnung, Berichtigung, Betrags-/Mengenreklamation, Vorsteuerabzug.
Mitgliedsunternehmen können die Stellungnahme über die AHV NRW Geschäftsstellen anfordern.