AHV NRW

BMWK / Russland-Sanktionshinweispapiere aktualisiert

Aktualisiert: 31.10.20241,3 min. Lesezeit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit Datum 04.10.2024 die Sanktionshinweispapiere angepasst. Dabei gilt, dass die Papiere auch künftig aktualisiert und angepasst werden. Anmerkungen und praktische Erfahrungen sind weiterhin herzlich willkommen. Am 27.11.2024 tagt der Arbeitskreis Exportkontrolle, bei dem sich Mitgliedsunternehmen aus Industrie und Handel sich über aktuelle Herausforderungen austauschen werden, um Handlungsempfehlungen für die eigene betriebliche Umsetzung ableiten zu können.

Bei den BMWK-Sanktionshinweispapieren ist es neu, dass die Forderung der Verbände nach mehr Klarheit für die Unternehmen aufgegriffen wurde: Im Hinweispapier zu den Sorgfaltspflichten hat das BMWK sich daher dazu entschieden, den Einleitungsteil komplett zu überarbeiten, um so der Bitte nach mehr Anleitung für die Compliance-Prozesse der Unternehmen Rechnung zu tragen. Dabei sei aber zu beachten, dass Compliance-Prozesse immer sehr unternehmensindividuell seien und es daher sinnvollerweise keine trennscharfen allgemeinen Vorgaben geben könne, so das BMWK. Ferner wurde der Risikofaktor betreffend des INCOTERM® „ab Werk (EXW)“ nicht mit in die Aktualisierung aufgenommen.

Schließlich hat das BMWK zugesagt, hinsichtlich der von den Verbänden geäußerten Definitionsbitten noch einmal das Gespräch mit der Europäischen Kommission zu suchen, da eine rein nationale Lösung nicht zielführend sei. Gleichzeitig weist man darauf hin, dass die bisherigen Formulierungen und Erläuterungen in den Erwägungsgründen Spielräume zu lassen. Diese Spielräume spiegelten die große Varianz der unterschiedlichen Unternehmen in der EU wieder und ermöglichen so den Aufbau eines unternehmensindividuellen Compliance-Verfahrens.

Ansprechpartner:
Andreas Mühlberg
Geschäftsführer
Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.)
andreas.muehlberg@ahv.nrw

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