Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026

Aktualisiert: 12.01.20260,5 min. Lesezeit

Die deutsche Zollverwaltung hat das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen für das Kalenderjahr 2026 am 08.12.2025 zumDownload zur Verfügung gestellt. Es ist ab dem 01.01.2026 anzuwenden.

Das Merkblatt enthält die in Deutschland für Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen (einschließlich Ankunftsmeldungen), Wiederausfuhrmitteilungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Für elektronische Anmeldungen gelten über das insoweit ergänzende Merkblatt hinaus vorrangig die Verfahrensanweisung ATLAS, die aufgrund von § 8a Zollverordnung (ZollV; ab 01.04.2026: § 28a Zollverwaltungsgesetz – ZollVG) für die Zollverwaltung (Benutzer) und die Beteiligten (Teilnehmer) verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer und das EDI-Implementierungshandbuch.

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