AHV Fokus: Recht und Vertrieb in Europa am Beispiel Polen

Aktualisiert: 02.10.20241,6 min. Lesezeit

Am 01.10.2024 fand in Kooperation mit TIGGES Rechtsanwälte der AHV Fokus zum Thema: Recht und Vertrieb in Europa am Beispiel POLEN statt. Nach Frankreich und Italien stand diesmal das EU-Land Polen im Fokus einer erfolgreichen Markterschließung und -bearbeitung. Eingangs ging Herr RA Dominik Wagner auf das Marktpotential und die damit verbundenen Vorteile Polens als Wirtschaftsstandort i.S.d. von Nearshoring für deutsche Unternehmen ein. Deutschland ist zwar gemessen am BIP etwa fünfmal so groß wie Polen, jedoch holt das EU-Land bei den wirtschaftlichen Kennzahlen Jahr für Jahr auf. Polen ist u.a. längst kein Billiglohnland mehr, der Mindestlohn steigt weiterhin an und die Bevölkerung ist sehr gut ausgebildet.

Herr RA Tomasz Baron mit Sitz in Kattowitz erläuterte anschließend die Vertriebsstrategien: Direkter Verkauf aus Deutschland nach Polen, Einschaltung eines Handelsvertreters, Abschluss eines Vertriebsvertrages und Gründung einer Vertriebsgesellschaft. Dabei stellte er die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber und ging auf die Besonderheiten im polnischen Recht ein.

Um Kauf- und Dienstleistungsverträge rechtlich wirksam absichern zu können, ging Herr RA Kamil Twardowski, ebenfalls mit Sitz in Kattowitz, auf Sicherheitsmechanismen ein, die ein Außenhändler mit Vertragsbeziehungen mit polnischen Geschäftspartnern beachten sollte. Neben einer relativ kostengünstigen Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung (Art. 777 § 1 Nr. 4 und 5 ZVGB (Zivilverfahrensgesetzbuch)) ist der Einsatz auch einer Bankgarantie als Sicherungsinstrument möglich. Der Eigentumsvorbehalt ist, wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten auch, anders wirksam zu vereinbaren. Besonderheiten beim Ablauf von Gerichts- und Restrukturierungsverfahren rundeten seine Ausführungen ab.

Sowohl Fragen aus dem Teilnehmerkreis als auch Handlungsempfehlungen ergaben sich in der sich anschließenden Fragerunde. Fragen, wie z.B. zur Dauer und einer etwaigen Auflösung einer polnischen Gesellschaft, Richtwerte für die Vereinbarung einer Provision u.a. konnten detailliert beantwortet werden. Handlungsempfehlungen wurden mit Erfahrungswerten unterfüttert. Mit den jetzt gewonnenen Erkenntnissen können die teilgenommen Unternehmen das Polen-Geschäft rechtssicher gestalten oder ggf. ihre Vertriebsstrategie nachbessern.

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