NATO-Truppenstatut / Neuauflage der amtlichen Beschaffungsstellen

Aktualisiert: 12.02.20250,3 min. Lesezeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.01.2025 die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut veröffentlicht (Stand: 01.01.2025).

Hierin sind alle Beschaffungsstellen und Organisationen aufgelistet, die berechtigt sind, abgabenbegünstigte Leistungen an ausländische Streitkräfte zu erteilen.

Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 18.12.2023 wird durch die o.g. Neuauflage ersetzt.

Auswahl der Redaktion

  • Der Europäische Rat hat am 12.12.2025 einen [...]

  • Die EU-Kommission hat am 09.12.2025 in einer [...]

  • Im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL „L“ [...]

Melden Sie sich an für unseren AHV Inside Newsletter!

Unser AHV Inside Newsletter erscheint 1x im Monat Sie können sich zu jeder Zeit wieder abmelden.