Gemeinsam mit dem AHV NRW die Zukunft gestalten
Die Europäische Union hat derzeit gleich zwei Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die für den Außenhandel in Nordrhein-Westfalen von enormer Bedeutung sind:
- Die Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)
- Die geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung („Late Payments“) mit drastischen Eingriffen in gängige Geschäftsmodelle
Beide Vorhaben betreffen unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit der Außenhändler, vereint im Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.), – von international tätigen Händlern bis hin zu mittelständischen Industriebetrieben. Der AHV NRW begleitet beide Gesetzesvorhaben von Anfang an und hat bereits mehrere Veranstaltungen für seine Mitgliedsunternehmen durchgeführt sowie individuelle Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Status Quo: Die Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)
Rat und Europäisches Parlament haben sich am 18.06.2025 auf eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) verständigt. Die Einigung basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission, der Teil des Gesetzgebungspakets „Omnibus I“ ist.
Ziel der Reform ist es, den regulatorischen Aufwand und die Kosten für europäische Unternehmen – insbesondere KMU – zu reduzieren, ohne die Klimaziele der CBAM-Verordnung zu gefährden. Die Reform soll weiterhin rund 99 % der mit CBAM-Waren verbundenen CO₂-Emissionen erfassen. Kernpunkt der Einigung ist die Einführung einer vereinfachten De-minimis-Schwelle.
Einführer, die weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr importieren, sollen künftig von den Meldepflichten befreit sein. Damit würden etwa 90 % der derzeitigen Anmeldepflichtigen – überwiegend kleine Unternehmen und Einzelimporteure – entlastet. Zudem wurden technische Vereinfachungen beim Zulassungsverfahren, der Emissionsberechnung und der Nachweispflicht über in Drittländern gezahlte CO₂-Preise beschlossen. Auch Regelungen zu Sanktionen und zur Finanzierung der zentralen CBAM-Plattform wurden konkretisiert.
Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden; eine Verabschiedung des Rechtsakts wird für September 2025 erwartet. (Weiterführende Informationen:CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Rat und Parlament einig über Vereinfachung – Consilium )
Status Quo: Die geplante EU-Zahlungsverzugsverordnung („Late Payments“) mit drastischen Eingriffen in gängige Geschäftsmodelle
Der Vorschlag zur Zahlungsverzugsverordnung sorgt für große Verunsicherung:
- Maximal 30 Tage Zahlungsfrist – selbst wenn beide Geschäftspartner längere Fristen wünschen.
- Pflichtzinsen und Sanktionsbehörden, die massiv in die Vertragsfreiheit eingreifen.
- Gefährdung bewährter Geschäftsmodelle, etwa im Saisonhandel oder beim Export außerhalb der EU.
Kurz: Die Verordnung bedroht zentrale Erfolgsfaktoren des Groß- und Außenhandels.
Ihre Beteiligung macht den Unterschied!
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation gestartet, an der Sie sich noch bis 25.09.2025 beteiligen können. Ihre Rückmeldungen sind entscheidend: Sie zeigen Brüssel, dass Unternehmen in NRW und ganz Europa Vertragsfreiheit und praxistaugliche Lösungen brauchen. Die Umfrage ist in den Sprachen aller Mitgliedstaaten abrufbar unter: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SME-Panel-late-payment-2025-GROW-A2
Das von unserem Bundesverband verfasste BGA Positionspapier und ein Verbändeschreiben geben weitere Hintergrundinformationen.
Wir als AHV NRW, gemeinsam mit dem BGA, dem BDEx und unserem europäischen Dachverband EuroCommerce, setzen uns dafür ein, dass dieser Vorschlag zurückgezogen wird. Und wir brauchen Ihre Unterstützung!
Warum Mitglied im AHV NRW?
- Branchenübergreifendes Unternehmensnetzwerk und Austausch: Profitieren Sie von unseren Kontakten zu Politik, Wirtschaft und Verbänden – regional, bundesweit und europaweit.
- Know-How Transfer / Praktische Unterstützung: Wir geben konkrete Handlungsempfehlungen, Musterantworten für Konsultationen und stehen Ihnen beratend zur Seite.
- Nachwuchsförderung / Vermittlung von Grundlagenwissen im Außenhandel
- Starke Interessenvertretung: Wir bündeln Ihre Stimme und bringen sie auf nationaler und europäischer Ebene direkt in die politischen Entscheidungsprozesse ein.
Jetzt Mitglied werden – und Zukunft mitgestalten!
Die Herausforderungen im Außenhandel wachsen. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Unternehmen auch morgen noch erfolgreich im internationalen Wettbewerb bestehen.
Werden Sie Mitglied im AHV NRW – und verschaffen Sie Ihrem Unternehmen eine starke Stimme in Brüssel und Berlin!
Weitere Informationen und den Link zur Konsultation finden Sie auf unserer Website.



