Fit für 2026 / Das ändert sich im Außenwirtschafts- und Zollrecht
Mit einem Kick-Off-Webinar zum Thema „Änderungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht zum Jahreswechsel 2025/2026“ startete am 12.01.2026 die achte Staffel der Veranstaltungsreihe AHV Fit for Trade / Nachwuchsförderung im Außenhandel. Wie bereits in den Vorjahren brachte der Jahreswechsel zahlreiche rechtliche Neuerungen mit sich, die unmittelbare Auswirkungen auf das Tagesgeschäft von Unternehmen im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr haben.
Referent des Webinars war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC, der praxisnah durch die aktuellen Entwicklungen führte.
Zu Beginn wurde die stetig zunehmende Komplexität grenzüberschreitender Lieferketten thematisiert. Neben klassischen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen gewinnen Nachhaltigkeits- und Compliance-Vorgaben weiter an Bedeutung und entwickeln sich zu einem festen Bestandteil der Außenhandelsorganisation.
Zolltarifänderungen und statistische Neuerungen: Ein Schwerpunkt lag auf den Zolltarifänderungen zum 01.01.2026, insbesondere auf dem neuen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Die korrekte Zolltarifnummer ist weiterhin ein zentrales Compliance-Element, da sie nicht nur für die Verzollung, sondern auch für Exportkontrolle, Präferenzrecht, CBAM, EUDR und statistische Meldepflichten maßgeblich ist. Im Rahmen eines Exkurses wurde der Aufbau der Zolltarifnummer, die Eintarifierungsregeln sowie typische Fehlerquellen praxisnah erläutert. Ergänzend wurden Änderungen bei Bundesbankmeldungen sowie die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Meldeprozesse angesprochen. Damit einhergehend wurde auf die Synchronisation statistischer Daten mit den Finanzbehörden eingegangen.
Logistik: Einführung der Lkw-Maut in den Niederlanden: Neu zum Jahreswechsel ist die Einführung einer streckenabhängigen Lkw-Maut in den Niederlanden, die erhebliche Auswirkungen auf Transportkosten, Kalkulationen und Lieferbedingungen hat. Unternehmen müssen diese Mehrkosten künftig bei Preisgestaltung, Incoterms®-Wahl und Vertragsverhandlungen berücksichtigen.
Exportkontrolle und Sanktionsrecht: Im Bereich der Exportkontrolle standen die fortlaufenden Anpassungen der EU-Sanktionsverordnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Russland und Belarus, im Fokus. Die No-Russia- / No-Belarus-Clause bleibt auch 2026 ein zentrales Instrument bei bestimmten Drittlandexporten. Darüber hinaus wurdenAktualisierungen der EU-Dual-Use-Liste, neue nationale Auslegungshinweise sowie Erleichterungen und Änderungen bei Allgemeinen Genehmigungen vorgestellt.
Ursprungs- und Präferenzrecht (PEM): Im Ursprungs- und Präferenzrecht bleibt die parallele Anwendung des revidierten PEM-Übereinkommens weiterhin ein Kernthema. Da noch nicht alle Vertragsstaaten der Pan-Euro-Med-Zone das revidierte Übereinkommen ratifiziert haben, gelten Übergangsregelungen fort. Besonderes Augenmerk lag auf den Auswirkungen auf Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen und die praktische Umsetzung in ERP- und Zollsystemen.
Reform des Unionszollkodex (UZK): Ein Ausblick erfolgte auf die geplante Reform des Unionszollkodex (UZK), die langfristig eine stärkere Zentralisierung, Digitalisierung und Datenverlagerung in Richtung EU-Zolldatenplattformen vorsieht. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den künftigen Anforderungen an Datenqualität, Prozesse und interne Zuständigkeiten befassen.
Nachhaltigkeitsregulatorik: Breiten Raum nahmen die Änderungen bei der Nachhaltigkeitsregulatorik ein. Behandelt wurden insbesondere:
- CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): erweiterte Berichtspflichten und Vorbereitung auf die finanzielle Phase
- EUDR (EU-Entwaldungsverordnung): Sorgfalts- und Nachweispflichten entlang der Lieferkette
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): praktische Herausforderungen bei Risikoanalyse, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Lieferanten
- CCI (Corporate Climate Initiatives) und deren zunehmende Verknüpfung mit Zoll-, Beschaffungs- und Compliance-Prozessen
Fazit: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten konkrete Handlungsempfehlungen, ergänzt durch Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationsquellen. Ein zentrales Fazit:Import und Export bleiben Teamsport. Eine enge innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Vertrieb, Einkauf, Logistik, Versand und Compliance ist unerlässlich, um die steigenden Anforderungen sicher zu erfüllen.
Mit dem vermittelten Wissen wurden die Teilnehmenden erneut „fit for trade“ gemacht.
Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet auch 2026 qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Unternehmen ein praxisnahes Weiterbildungsangebot. Gemeinsam mit erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis vermittelt die Veranstaltungsreihe Fit for Trade fundiertes Grundlagen- und Aktualisierungswissen zu Zollrecht, Exportkontrolle und angrenzenden Rechtsgebieten.





