Haftungsrisiken beim Versand – Zusammenspiel von Liefer- u. Transportverträgen (Rückblick)

Aktualisiert: 02.07.20252,3 min. Lesezeit

Im Rahmen der erfolgreichen Veranstaltungsreihe „Fit for Trade“, einem Weiterbildungsformat vom Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. (AHV NRW), fand am 01.07.2025 ein weiteres Fachwebinar statt. Thema des Tages: „Haftungsrisiken beim Versand – Zusammenspiel von Liefer- und Transportverträgen“. Als Referent war Rechtsanwalt Dr. Jan Hermeling, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Mediator bei TIGGES Rechtsanwälte (Düsseldorf), geladen.

Klarheit bei Vertragsbegriffen und Zuständigkeiten
Zu Beginn des Webinars wurden die wichtigsten Akteure im Versandprozess voneinander abgegrenzt: Verlader, Absender/Versender, Empfänger, Frachtführer, Spediteur und Logistiker. Dr. Hermeling verdeutlichte die jeweiligen Rollen im Rahmen der internationalen Lieferkette – eine wichtige Grundlage, um Haftungsfragen nachvollziehen zu können.

Zwei Vertragsebenen – ein Haftungsgeflecht
Im Mittelpunkt standen das Zusammenspiel von Kaufverträgen und Transportverträgen sowie die daraus resultierenden Haftungsrisiken. Grundlage hierfür sind gesetzliche Regelungen wie z.B. das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie das CMR-Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Anhand praxisnaher Beispiele wurden typische Risiken bei Verladung, Versand und Ablieferung erläutert.

Haftungsverteilung bei der Verladung und Haftungsregime bei Transportverträgen:
Bei der Verladung von Gütern kommt es regelmäßig zu Haftungsfragen, insbesondere wenn nicht klar geregelt ist, wer für Schäden beim Be- oder Entladen verantwortlich ist. Grundsätzlich trägt der Absender  die Verantwortung bei der Verladung und muss sich das Verhalten des Fahrers zurechnen lassen. Vertragliche Abweichungen sind selbstverständlich möglich. Im Rahmen von Transportverträgen ist die Haftung des Frachtführers gesetzlich beschränkt, etwa nach § 431 HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Rohgewicht. Bei internationalem Transport finden oft die CMR-Vorschriften Anwendung, die ebenfalls eine begrenzte Haftung vorsehen, es sei denn, es liegt ein qualifiziertes Verschulden vor.

Stolpersteine bei der Ablieferung
Die Ablieferung ist eine Pflicht des Frachtführers, während das Entladen durch den Absender oder dessen Erfüllungsgehilfen erfolgen muss. Verzögerungen beim Entladen können zu Standgeldern führen. Dr. Hermeling stellte aktuelle Probleme (Betrugsfälle und kritische Vertragsklauseln) vor, stellte die Untersuchungspflichten gemäß Fracht- und Kaufvertrag gegenüber und wies auf Besonderheiten im Rahmen der Verjährung gegenüber.

Fit for Trade: Praxisnah, aktuell und zukunftsorientiert
Mit der Reihe Fit for Trade fördert der AHV NRW gezielt den Nachwuchs im Außenhandel. Das Weiterbildungsangebot richtet sich an engagierte Berufseinsteiger und Quereinsteiger aus Industrie, Handel und Dienstleistung mit internationaler Ausrichtung. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe Vermittlung von Grundlagenwissen, das den Anforderungen des internationalen Geschäfts gerecht wird.

Die Webinare und Präsenzveranstaltungen greifen aktuelle Entwicklungen auf – wie Sanktionen, Preisanpassungsklauseln oder Exportkontrolle – und werden von erfahrenen Praktikern und Fachreferenten durchgeführt.

Ausblick
Die nächste Veranstaltung der Reihe findet am 23.09.2025 als Präsenzveranstaltung statt. Thema: Exportkontrolle in der Auftragsbearbeitung . Ein Pflichttermin für alle, die Verantwortung im internationalen Geschäft tragen.

Ansprechpartner:
Andreas Mühlberg
Geschäftsführer
Außenhandelsverband
Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.)
andreas.muehlberg@ahv.nrw
Tel.: +49 211 66908-28

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