EU – USA / Rahmenabkommen zum Transatlantischen Handel
Die EU und die USA haben am 21.08.2025 die lang angekündigte gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines Rahmenabkommens für den transatlantischen Handel und Investitionen abgegeben. Sie knüpft an die am 27.07.2025 in Schottland getroffene politische Vereinbarung zwischen der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und U.S. – Präsident Trump an. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission und die gemeinsam Erklärung finden Sie hier.
Inhalt:
- Zollabbau in der EU: Abschaffung von Zöllen auf US-Industriegüter sowie bevorzugter Marktzugang für zahlreiche US-Agrar- und Fischereiprodukte.
- Zollregelungen der USA: Anwendung von MFN-Zollsätzen (Most Favored Nation) bzw. maximal 15 % auf EU-Produkte. Bestimmte Güter (z. B. Kork, Flugzeuge, Pharmazeutika) werden nur mit MFN-Tarif belegt.
- Sonderzölle (Section 232): Begrenzung der US-Zölle auf max. 15 % für EU-Pharma, Halbleiter und Holz. Reduzierung von Zöllen auf EU-Autos und -Teile, abhängig vom MFN-Tarif. Kooperation bei Stahl, Aluminium und sicheren Lieferketten.
- Neue Ursprungsregeln sollen so ausgestaltet werden, dass der Nutzen des Abkommens überwiegend nur den USA und der EU zufallen.
- Energie & Technologie: Die EU verpflichtet sich zu US-Energieeinkäufen (LNG, Öl, Nuklearprodukte im Wert von 750 Mrd. USD bis 2028) und zum Kauf von US-KI-Chips (40 Mrd. USD). Zusammenarbeit bei Technologiestandards zum Schutz vor „Leakage“.
- Investitionen: EU-Unternehmen investieren zusätzlich 600 Mrd. USD in strategische Sektoren der USA bis 2028.
- Rüstung: EU will mehr US-Verteidigungsprodukte beschaffen, um NATO-Kooperation und Interoperabilität zu stärken.
- Normen & Standards: Gegenseitige Anerkennung von Automobilstandards, technische Kooperation und Ausweitung von Konformitätsbewertungen.
- Agrarhandel: Abbau nichttarifärer Hürden, z. B. bei Gesundheitszertifikaten.
- Entwaldungs-Regelung: Die EU berücksichtigt US-Bedenken zur EU-Entwaldungsverordnung, um Handelsstörungen zu vermeiden.
- Klimazölle (CBAM): EU will eine weitere Flexibilität einführen, um US-KMU zu entlasten.
- Nachhaltigkeitsrichtlinien (CSDDD, CSRD): Die EU sagt zu, Belastungen für Unternehmen zu verringern und US-Bedenken zu berücksichtigen.
- Zulassung & Cybersecurity: US-Prüfstellen können als EU-„Notified Bodies“ anerkannt werden; Verhandlungen über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in der Cybersicherheit.
- Rohstoffe: Gemeinsames Vorgehen gegen Exportrestriktionen Dritter bei kritischen Mineralien.
- Geistiges Eigentum: Eine Diskussion über hohen Schutz von IP-Rechten soll geführt werden.
- Arbeitsrechte: Gemeinsames Engagement für starke internationale Arbeitsstandards, inkl. Verbot von Zwangsarbeit.
- Digitaler Handel: Keine Zölle auf digitale Übertragungen, Unterstützung des WTO-Moratoriums.
- Digitalisierung der Zollverfahren: EU will die USA in ihre Prozesse einbeziehen.
- Wirtschaftssicherheit: Ein gemeinsames Vorgehen gegen unfaire Praktiken Dritter, Stärkung der Lieferketten, Koordination bei Investitionsprüfungen und Exportkontrollen.
Wie geht es weiter?
Die gemeinsame Erklärung ist vorerst nicht rechtsverbindlich. Die nächsten Schritte bestehen darin, die in der Erklärung festgehaltenen Punkte in konkrete Rechtsakte zu überführen. Damit verbunden ist ein fortgesetzter Dialog zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA. Im Rahmen dieser politischen Vereinbarung hat die EU ihre Ausgleichsmaßnahmen, die sie am 24.07.2025 beschlossen hat, mit Wirkung zum 07.08.2025 für sechs Monate ausgesetzt.
Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) wird die Umsetzung weiterhin kritisch begleiten und freut sich auf das weitere Feed Back aus dem Mitgliederkreis.



