EU-Indien Freihandelsabkommen

Aktualisiert: 29.01.20262,1 min. Lesezeit

Die Europäische Union und Indien haben auf dem 16. EU–Indien-Gipfel in Neu-Delhi die Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen am 27.01.2026 erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen ist das größte Freihandelsabkommen, das von beiden Seiten jemals abgeschlossen wurde. Der Prozess bis zur Ratifizierung wird jedoch noch dauern.

Worum geht es?
Das Abkommen betrifft rund zwei Mrd. Menschen und wird die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der zweit- und viertgrößten Volkswirtschaft der Welt deutlich vertiefen. Bereits heute beläuft sich der bilaterale Handel zwischen der EU und Indien auf über 180 Mrd. Euro jährlich bei Waren und Dienstleistungen und sichert rund 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Für europäische Unternehmen verbessert sich der Zugang zu einem der dynamischsten Wachstumsmärkte weltweit. Es wird erwartet, dass sich die EU-Warenexporte nach Indien bis 2032 verdoppeln.

Kernstück des Abkommens ist der Abbau von Handelshemmnissen: So sollen 96,6 % der EU-Warenexporte nach Indien von Zollsenkungen oder vollständigem Zollabbau profitieren, wodurch rund 4 Mrd. Euro pro Jahr an Zöllen eingespart werden können. Im Einzelnen:

  • Schrittweise Senkung der Zölle auf Fahrzeuge von derzeit bis zu 110 % auf bis zu 10 %,
  • Zollfreiheit von Autoteilen nach Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren,
  • Weitgehende Abschaffung von Zöllen in verschiedenen Branchen (Maschinenbau: Zölle von bis zu 44 %; Chemische Erzeugnisse: bis zu 22 %; Pharmazeutische Produkte: bis zu 11 %), und
  • Abschaffung oder Senkung von oft prohibitiven Zöllen (im Durchschnitt über 36 %) auf EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern (u.a. Wein, Olivenöl, Brot und Süßwaren).

Zudem werden EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt erhalten, einschließlich Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr.

Ein eigenes KMU-Kapitel soll sicherstellen, dass auch kleinere Unternehmen die neuen Exportchancen nutzen können. Vorgesehen sind u.a. zentrale Kontaktstellen auf beiden Seiten und Unterstützung bei praktischen Fragen zur Anwendung der Abkommensregelungen, um administrative Hürden zu reduzieren und den Markteintritt zu erleichtern. Auch Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels sowie Rechte der Arbeitnehmer und die Stärkung der Rolle der Frau sind Teil des Abkommens.

Nächste Schritte
Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Vertragstexte in Kürze veröffentlicht. Anschließend folgen eine rechtliche Prüfung und Übersetzung in alle Amtssprachen der EU. Danach wird die Kommission dem Rat den Vorschlag zur Unterzeichnung und Abschluss des Abkommens vorlegen. Erst dann können die EU und Indien das Abkommen final unterzeichnen und daraufhin jeweils die Ratifizierung vornehmen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann das Abkommen in Kraft treten.

Quelle:
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 27.01.2026

PDF:

Auswahl der Redaktion

  • Die Europäische Union und Indien haben auf [...]

  • Ab dem 17.03.2026 steht die Dienstleistung „Internet-Ausfuhranmeldung [...]

  • Der Warenverkehr zwischen Nordrhein-Westfalen und den Mercosur-Staaten [...]

Melden Sie sich an für unseren AHV Inside Newsletter!

Unser AHV Inside Newsletter erscheint 1x im Monat Sie können sich zu jeder Zeit wieder abmelden.