AHV Fit for Trade „Handlungsempfehlungen zur Konfliktlösung im Außenhandel“ (Rückblick)
Wenn die Zahlung trotz mangelfreier Lieferung ausbleibt.
Im Tagesgeschäft eines Außenhändlers läuft es oftmals nicht so rund, wie man es so gerne hätte. Ein ausländischer Kunde bezahlt trotz einwandfreier Lieferung seine Rechnung nicht oder gibt vor, die Ware sei mit Mängeln behaftet. Wie können solche Konflikte in der Praxis gelöst werden? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Fit for Trade – Vermittlung von Grundlagenwissen für Nachwuchskräfte im Außenhandel – stellte Johannes Brand, Rechtsanwalt und Partner bei BUSE Rechtsanwälte, Strategien zur Beilegung von Konfliktsituationen vor.
Ohne Verhandlungen und Prävention startet die Konfliktlösung im „Default Mode“. Dessen sollte sich der Außenhändler bewusst sein. Bei einer rechtlichen Beurteilung eines zugrundeliegenden Sachverhalts müssen alle Puzzleteile mit berücksichtigt werden. Daraus ableitend ging es dann um Verhandlungslösungen. Hier kommt es auf die Handlungsalternative, die verbleit, wenn die Gegenseite nicht mitmacht (BATNA: Best Alternative To Negotiated Agreement). Die Frage, ob man Klage einreichen will, hängt von den Kriterien Zeit, Nerven und von den damit einhergehenden Kosten ab. In diesem Zusammenhang gab der Referent einen Einblick in die Kalkulation von Gerichtskosten bei einem deutschen Gericht.
Letztendlich ging es dann um die Konflikt-Prävention. Dabei wurden auf die Möglichkeiten der Forderungsabsicherung, der vertraglichen Einbeziehung von Schiedsklauseln und eines effizienten Vertragsmanagements eingegangen. Bereits in der Angebotsphase empfiehlt es sich, darüber Gedanken zu machen, wie die spätere Forderung unter Risikoerwägungen am besten abgesichert werden kann. Eine Schiedsklausel kann je nach Fallkonstellation sinnvoller sein, als einen Rechtsstreit vor staatlichen Gerichten auszufechten. Schiedsgerichte sind private Gerichte, deren Verfahren häufig schneller abgeschlossen werden können. Beim innerbetrieblichen Vertragsmanagement kommt es darauf an, dass Prozesse und Abläufe so gestaltet sind, dass sie Rechtssicherheit schaffen und Konflikte vermeiden. Hierzu zählen u.a. rechtskonforme AGBs, Guidelines und offene Kommunikationswege zwischen den involvierten Abteilungen, wie Vertrieb, Auftragsabwicklung und Finanzbuchhaltung. Auch die Auswahl der INCOTERM®-Klausel, wie z.B. „FCA“, kann dazu führen, dass man in einem Streiffall vor einem deutschen Gericht klagen kann. Der Erfüllungsort ist bei „FCA“ der Ort, wo die Ware beladen wird.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es hilfreich, Handlungsempfehlungen an die Hand zu bekommen. Vertragsmanagement ist auch Teamsport. Daher bleibt eine innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) essenziell.
Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, Zollrecht sowie weiteren Rechtsgebieten mit Außenhandelsbezug eingegangen. Mit der siebten Staffel von Fit for Trade wird auch in diesem Jahr wieder Grundlagenwissen im Außenhandel vermittelt. Dabei arbeitet der AHV NRW mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.