Zweite Auflage der EU-Leitlinien zur EUDR
Im Amtsblatt der Europäischen Union „Reihe C“ vom 12.08.2025 hat die EU-Kommission eine zweite Auflage der Leitlinien zur Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse (EU) 2023/1115 veröffentlicht.
Wesentlicher Inhalt:
- Erläuterungen und Begriffsbestimmungen (Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt, Ausfuhr, Marktteilnehmer u.a.),
- Hinweise zum Inkrafttreten und zum Anwendungsbereich sowie
- Ausführungen zu den Themen Sorgfaltspflicht, Risikobewertung und Zertifizierung.
In den Anhängen werden praktische Anwendungsbeispiele und Beispiele für die Informations- und Sorgfaltspflichten bei zusammengesetzten Erzeugnissen gegeben. Die Leilinien haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter, sondern dienen allein der Information über bestimmte Aspekte der Verordnung und somit als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Anforderungen.
Der AHV NRW informiert seine Mitgliedsunternehmen fortlaufend, auch mittels Webinare, über den Sachstand der Umsetzung.



