Kombinierte Nomenklatur 2026 veröffentlicht
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission vom 22.09.2025, erschienen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL „L“ vom 31.10.2025), wurde die Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die KN enthält mehrere wichtige Änderungen und Aktualisierungen, die ab dem 01.01.2026 in der Europäischen Union gelten. Die überarbeitete KN modernisiert die Struktur sowie die Anmerkungen und Fußnoten und führt neue KN-Codes ein.
Mit der aktualisierten KN wurden neue Codes für Batterie-, PV-, Wind- und H2-Komponenten eingeführt, um eine bessere Marktüberwachung und handelspolitische Steuerung zu ermöglichen.
Die Änderungen im Überblick:
Im Bereich der Wareneinreihung gibt es mehrere Neuerungen. So wurden u.a. neue Unterpositionen für NMC- und LFP-Batteriematerialien im Kapitel 28 sowie für künstlichen Grafit und PV-Wafer im Kapitel 38 eingeführt. In den Kapiteln 73 und 84 wurden zudem Türme und Blätter für Windkraftanlagen sowie Rotoren und Statoren für Wasserturbinen ergänzt. Künftig umfasstKapitel 85 H2-Brennstoffzellen-Generatoren, MPP-Wechselrichter, Separatorfolien und gestapelte Zell-Baugruppen.
In Ergänzung dazu wurden verschiedene Präzisierungen vorgenommen, etwa bei Maßeinheiten, Wortlauten und der Platzierung von Fußnoten. Auch die Einreihung halogenierter Ethylen-/Propylen-Mischungen im TARIC-Anhang wurde korrigiert.
Im Zuge der HS-Harmonisierung entfällt außerdem Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95, die bisher die Einordnung von „Weihnachtsartikeln” regelte. Die Streichung der zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 95 ist bereits am 01.11.2025 in Kraft getreten. Die vollständig überarbeitete Kombinierte Nomenklatur (Anhang I) mit den aktualisierten Zollsätzen gilt ab dem 01.01.2026.



