EU und Indonesien unterzeichnen Handelsabkommen

Aktualisiert: 25.09.20252,6 min. Lesezeit

Die EU und Indonesien haben am 23.09.2025 ihre Verhandlungen zum Handelsabkommen CEPA (Comprehensive Economic Partnership Agreement) abgeschlossen. Dies stellt einen wichtigen Schritt in der Freihandelsagenda der EU dar. Südostasien ist ein zentraler Bestandteil deutscher Diversifizierungsstrategien.

Laut Kommission muss der Text nicht in den Parlamenten der einzelnen Mitgliedstaaten sondern nur im Rat und im EU-Parlament ratifiziert werden, da das Handelsabkommen zwar Bestimmungen zum Schutz von Investitionen enthält, aber Portfolioinvestitionen und Streitbeilegung nicht abdeckt.

Insgesamt sieht das Abkommen die Abschaffung von Einfuhrzöllen auf 98,5 % der Zolltarifpositionen und eine Vereinfachung der Verfahren für Warenlieferungen nach Indonesien vor. Nach Schätzungen der Kommission würden EU-Exporteure dadurch jährlich 600 Mio. Euro an Abgaben auf Autos, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel einsparen.

Bitte finden Sie nachfolgend eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte. Anbei finden Sie zudem die Factsheets der Kommission, die auch auf der Informationsseite der Kommission abrufbar sind.

Warenhandel:
Das EU–Indonesien-Abkommen wird Zölle auf über 98 % der Zolltarifpositionen (ca. 100 % des Handelswerts) abschaffen. Rund 80 % der Zölle werden sofort aufgehoben, nach fünf Jahren steigt der Anteil auf 96 %. Indonesien wird hohe Zölle auf Industriegüter schrittweise abbauen und den Zugang für die meisten EU-Agrarexporte rasch erleichtern, während die EU Zölle auf indonesische Exporte erheblich reduzieren oder ganz abschaffen wird.

Ursprungsregeln:
Die EU und Indonesien haben Ursprungsregeln vereinbart, um sicherzustellen, dass Zollpräferenzen nur für Waren gelten, die in einer der beiden Länder wesentlich verarbeitet wurden. Der Ursprungsnachweis erfolgt durch Selbstzertifizierung der Unternehmen, um insbesondere KMU die Nutzung zu erleichtern. Die Überprüfung wird von den lokalen Zollbehörden vorgenommen, wobei die EU und Indonesien möglicherweise verwaltungstechnisch zusammenarbeiten.

Zollwesen:
Das Kapitel über Zoll und Handelserleichterungen baut auf dem WTO-Abkommen über Handelserleichterungen (TFA)  auf und geht in mehreren Bereichen darüber hinaus. Es stärkt die Zusammenarbeit durch größere Transparenz der Rechtsvorschriften und Grenzverfahren, besseren Zugang zu Zolltarifen und Klassifizierungsregeln, Konsultationen mit Unternehmen vor der Einführung neuer Zollvorschriften sowie gemeinsame Grundsätze für die Zollgesetzgebung. Außerdem sieht es einen verstärkten Informationsaustausch zwischen den EU- und indonesischen Behörden vor, einschließlich des Zugangs zu beglaubigten Unterlagen, der Überwachung von Waren und gezielten Kontrollen, bei gleichzeitiger Gewährleistung strenger Vertraulichkeit und Datenschutz.

SPS-Maßnahmen (Sanitär- und Phytosanitäre Maßnahmen):
Das SPS-Kapitel wahrt die hohen Standards der EU für Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und bewahrt den regulatorischen Ansatz der EU vollständig. Es bestätigt die Grundsätze des WTO-SPS-Übereinkommens und stärkt die Zusammenarbeit zwischen der EU und Indonesien durch mehr Transparenz, schnellen Informationsaustausch, technische Konsultationen, gemeinsame Maßnahmen in Notfällen sowie verbesserte Kontrollen, Zertifizierung und Grenzkontrollen.

Nächste Schritte:
Die Entwürfe der Texte werden in Kürze veröffentlicht, einer rechtlichen Überarbeitung und Übersetzung unterzogen und dann von der Kommission dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Indonesien die Abkommen unterzeichnen. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch Indonesien.

Der AHV NRW wird seine Mitgliedsunternehmen über den Fortgang der Umsetzung auf dem Laufenden halten.

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