EU-Rat / Zölle auf kleine Pakete ab 01.07.2026

Aktualisiert: 12.01.20261,4 min. Lesezeit

Der Europäische Rat hat am 12.12.2025 einen Grundsatzbeschluss auf Grundlage eines entsprechenden Kommissionsvorschlages getroffen, ab dem 01.07.2026 einen festen Zoll von 3,- Euro auf kleine Pakete im Wert von weniger als 150,- Euro anzuheben, die hauptsächlich über E-Commerce in die EU verbracht werden.

Mit dieser provisorischen Maßnahme reagiert die EU darauf, dass E-Commerce-Kleinsendungen derzeit zollfrei in die EU gelangen, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, hohen Betrugsraten und Umweltbedenken führt. Diese vorübergehende Maßnahme ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einer beträchtlichen Zahl an Betrugsfällen und Umweltbedenken führt. Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die im November 2025 vereinbarte dauerhafte Regelung für solche Pakete in Kraft tritt.

Der Zoll in Höhe von 3,- Euro soll auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben werden.

Ab dem 01.07.2026 unterliegen demnach Waren, die in Kleinsendungen in die EU gelangen und deren Wert unter 150,- Euro liegt, einem festen Zoll von 3,- Euro. Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaaten bei der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) der EU für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Dies umfasst 93 % der gesamten E-Commerce-Ströme in die EU.

Weitere Informationen können Sie der Pressemeldung des Europäischen Rates vom 12.12.2025 entnehmen. Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung eines finalen Rechtstextes durch die Kommission und dessen Verabschiedung durch den Rat.

Über die weitere Entwicklung bei der Umsetzung werden unsere Mitgliedsunternehmen informiert.

 

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