AHV NRW

CBAM startet Regelphase ab Januar 2026

Aktualisiert: 14.11.20250,9 min. Lesezeit

Ab 01.01.2026 beginnt die Regelphase des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM). Betroffene Unternehmen müssen einen Antrag auf Zulassung im CBAM-Register stellen, um den Status zugelassener CBAM-Anmelder zu erhalten.

Nur zugelassene Anmelder dürfen CBAM-Waren in das Zollgebiet der EU einführen.

Übergangsweise können Einführer und indirekte Zollvertreter bis zum 31.03.2026 Waren auch ohne Zulassung einführen, sofern ein Antrag gestellt wurde. Ab 2026 gilt eineMengenschwelle von 50 Tonnen pro Jahr, die Überschreitung erfordert eine Zulassung. Wasserstoff und Strom unterliegen unabhängig von der Schwelle immer der Zulassungspflicht.

Bei vorläufiger Einfuhr ohne Zulassung drohen bei Ablehnung des Antrags Sanktionen. Zudem müssen ab Januar zusätzliche Angaben in der Zollanmeldung gemacht werden. Unternehmen sollten daher so bald wie möglich prüfen, ob sie betroffen sind, und die Zulassung noch 2025 beantragen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu CBAM bzw. zur Zulassung finden Sie bei der deutschen Emissionshandelsstelle: Startseite CBAM, Zulassung. Falls Sie noch keinen Zugang zum CBAM-Register haben, erhalten Sie diesen beim deutschen Zoll. Weitere Informationen finden Sie auch auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission.

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