Autonome EU-Zollkontingente ab 01.02.2026

Aktualisiert: 12.01.20260,9 min. Lesezeit

Im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL „L“ vom 22.12.2025) wurde die Verordnung (EU) 2025/2614 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren veröffentlicht.

Um eine ausreichende Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in unzureichenden Mengen hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei iesen Erzeugnissen und Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2283 des Rates autonome Zollkontingente der Union (im Folgenden „Kontingente“) eröffnet. Unter die Kontingente fallende Erzeugnisse und Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.

Bei den im Anhang der Verordnung aufgeführten Waren handelt es sich um Waren, die in der Union nicht hergestellt werden bzw. um Waren, die für eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung in der Union notwendig sind. Die Zollaussetzungen sind grundsätzlich befristet. Wer die Zollbefreiungen bei der Einfuhr in Anspruch nehmen will, muss auf der Zollanmeldung den für die jeweiligen Waren vorgesehenen TARIC-Code verwenden.

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  • Die EU-Kommission hat am 09.12.2025 in einer [...]

  • Im Amtsblatt der Europäischen Union (ABL „L“ [...]

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