Zoll / Regionales Übereinkommen

Aktualisiert: 22.09.20250,6 min. Lesezeit

Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens:

Eine neue Matrix und eine Liste der Vertragsparteien zu Art. 7 Abs. 3 (Ursprungskumulierung) wurden veröffentlicht.

Die Europäische Union veröffentlichte am 17.09.2025 Amtsblatt (EU) „C/2025/5098“ die Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens.

Diese Mitteilung enthält als Anhang II eine Liste der Vertragsparteien, die von der Möglichkeit der Ausdehnung der Anwendung von Art. 7 Abs. 3 (Ursprungskumulierung) Gebrauch machen.

Die Mitteilung tritt an die Stelle, der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung (EU) C/2025/3218 vom 16.06.2025.

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