Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen ist aktualisiert

Aktualisiert: 21.05.20261,1 min. Lesezeit

Der Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert.

Die überarbeitete Fassung gliedert sich nun wie folgt:

Teil I – Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens

Teil II – Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften

Teil III – Buchführungs- und Logistiksystem

Teil IV – Zahlungsfähigkeit

Teil V – Praktische oder berufliche Befähigungen

Teil VI – Sicherheitsanforderungen

Der Fragebogen ist ab dem 01.06.2026 für sämtliche zollrechtliche Bewilligungen, die im Teil I – Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens – genannt sind, im Rahmen des Antrags- und Überwachungsverfahrens (Monitoring) zu verwenden. Laufende Antragsverfahren bleiben von der Umstellung unberührt.

In der neuen Fassung des Fragebogens ist u.a. bei der überwiegenden Anzahl der in Teil I aufgeführten Bewilligungen die Angabe der Steuer-ID des relevanten Personenkreises und die Angabe des zuständigen Finanzamts notwendig, siehe Fachmeldung vom 26.03.2026:

Beginn der Erhebung und Verarbeitung der Steuer-ID

Weitere Informationen zur Erhebung der Steuer-ID können dem „Merkblatt zum Art. 24 UZK-IA und der Steuer-ID“ entnommen werden:

Merkblatt zum Art. 24 UZK-IA und der Steuer-ID

Die Angabe der Steuer-ID nebst Finanzamt ist bei der Einreichung des neuen Fragebogens im Rahmen der Überwachung (Monitoring) derzeit noch nicht erforderlich.

Bei Rückfragen zum Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen stehen das zuständige Hauptzollamt oder die Kontaktstelle AEO beim Hauptzollamt Nürnberg zur Verfügung.

Quelle:
Fachmeldung vom 20.05.2026

 

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