Vorschlag zur Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer
Der BGA hat uns am 27.05.2026 über den Status Quo zur Einführung einer möglichen Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer wie folgt informiert: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen DigitalService GmbH des Bundes und Ländervertretern aus der Arbeitsgruppe „Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer und des dazu gehörenden Vorsteuerabzugs“ (AG EUSt) ein Modell für ein Verfahren mit weitestgehend automatisierter Abwicklung des Verrechnungsmodells und Vermeidung verschiedener Zahlungsflüsse durch Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit der korrespondierenden Vorsteuer auf Ebene der Umsatzsteuer erstellt.
Konkret sieht das Modell ein Erklärungsverfahren vor, mit dem ein Unternehmer seine Teilnahme am Verrechnungsmodell für alle sich anschließenden Einfuhrvorgänge erklärt. Wenn der Unternehmer Waren einführen möchte, würde bei der Abgabe der Zollanmeldung (ZAM) im IT-Verfahren ATLAS seine Teilnahme am Verrechnungsmodel durch den Zoll automatisiert geprüft. Es wird ein Einfuhrabgabenbescheid erteilt, dessen Daten über das IT-Verfahren Elster in die Verrechnung im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) einfließen. Mit Einführung des Verrechnungsmodells soll die Fristenlösung nach § 21 Abs. 3a UStG aufgehoben werden.
Eine Darstellung des Einfuhrumsatzsteuer-Verrechnungsmodells können Mitgliedsunternehmen über die AHV-Geschäftsstelle anfordern. Hinweise und Anmerkungen zu diesem Vorschlag sind dann an die AHV Geschäftsstelle bis zum 09.06.2026 per E-Mail zu richten.
Wir werden weiter berichten.






