Nach den Vorgaben des OECD-Konsensus ist eine Anzahlung von 15 % auf den Exportwert, nicht aber auf die mitgedeckten Lokalkosten zu erheben. In der deutschen Deckungspraxis wird regelmäßig eine Anzahlung von 15 % auf den Gesamtauftragswert (einschließlich lokaler Kosten) vorausgesetzt.

Die Ressorts des Interministeriellen Ausschusses (IMA) haben nunmehr entschieden, in begründeten Ausnahmefällen und auf Einzelfallbasis auf die Anzahlung auf Lokalkosten zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass der Exporteur plausibel darlegen kann, dass er sich bei dem konkreten Projekt in Konkurrenz zu Mitbewerbern befindet, die vermutlich eine ECA*-Finanzierung ohne Anzahlungserfordernis auf Lokalkosten anbieten können. Zum anderen muss die Bonität des ausländischen Abnehmers (und bei staatlichen Bestellern die Schuldentragfähigkeit des Landes) eine entsprechende Reduktion der Anzahlung unter Risikogesichtspunkten zulassen.

*ECA = Export Credit Agency

Quelle:
AGA-Report Nr. 339 vom 30.03.2023