Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Verlängerung des bisher geltenden Allgemeinen Zollpräferenzsystems APS (COM 2023/426 final vom 04.07.2023) vorgelegt.
Vorgesehen ist eine unveränderte Weitergeltung der bisherigen Verordnung (EU) 978/2012 über den 01.01.2024 hinaus bis längstens 31.12.2027.
Hintergrund für die vorgeschlagene Verlängerung ist, dass die EU-Kommission im September 2021 bereits einen Vorschlag für eine Ablösungsregelung zum bisherigen APS-System vorgelegt hatte, über den aber im EU-Rechtssetzungsverfahren bisher noch nicht entschieden wurde und eine Entscheidung bisher auch nicht absehbar ist.
Sollte die Neuregelung beschlossen werden, würde sie die bisherige APS-Regelung noch vor Ende 2027 ablösen, jedoch Überleitungsregelungen vorsehen.