Am 28.03.2023 wurde zwischen den EU-Institutionen im Trilog-Verfahren ein Verhandlungsdurchbruch zum EU-Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten erzielt. Darin werden die Grundsätze festgelegt, die auf technischer Ebene in Rechtsvorschriften umgesetzt werden sollen, die dann in einer finalen Verhandlungsrunde angenommen werden sollen.

Nach der finalen Einigung müssen das EU-Parlament und der Rat diese noch offiziell beschließen. Ziel ist des neuen EU-Instruments ist es, Länder davon abzuhalten, den Handel oder Investitionen einzuschränken oder damit zu drohen, um einen Politikwechsel in der EU herbeizuführen. Das Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen soll deeskalierend wirken und in einem ersten Schritt durch einen Dialog die Einstellung bestimmter Zwangsmaßnahmen bewirken. Etwaige Gegenmaßnahmen der EU sollten nur als letztes Mittel angewandt werden, wenn es keine andere Möglichkeit gebe, gegen wirtschaftliche Einschüchterung vorzugehen.

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Quelle:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.03.2023