Die Biden-Administration hat eine neue Regelung bezüglich der Buy-American-Anforderungen im Bundesbeschaffungswesen veröffentlicht. So soll der Mindestwert für den Inlandsanteil ab dem 25.10.2022 von 55 auf 60 %, im Jahr 2024 auf 65 % und im Jahr 2029 auf 75 % angehoben werden. Verträge, die sich über diesen Zeitraum erstrecken, könnten dank einer sogenannten Fallback-Regelung von den Erhöhungen ausgenommen werden, wenn sie sich auf Produkte beziehen, die im Inland nur schwer verfügbar oder unerschwinglich teuer sind.

Für kritische Komponenten und Lieferketten sollen Produkte aus dem Inland bevorzugt werden, auch trotz höherer Preise. Weiterhin gelten die Ausnahmeregelungen bezüglich der Anforderungen an den Inlandsanteil im Rahmen bestehender Handelsabkommen und des Übereinkommens zum öffentlichen Beschaffungswesen der WTO.

Quelle:
Washington News Nr. 5 vom 10.03.2022
Representative of German Industry and Trade (RGIT) in Washington, DC

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