Mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14.12.2022 zum Thema „Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut“ wurde die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 01.01.2023 bekannt gegeben.

Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, umfassen Organisationen von  

  1. Amerikanischen Truppen
  2. Britischen Truppen
  3. Französischen Truppen
  4. Belgischen Truppen
  5. Kanadischen Truppen und
  6. Niederländischen Truppen

Quelle:
BMF-Newsletter vom 14.12.2022