Ende Oktober 2023 sollen, so ein Bericht der GTAI, erste Änderungen hinsichtlich der Importvorgaben in Großbritannien in Kraft treten.

Wiederholt wurde die Einführung vollständiger Zollkontrollen verschoben. Die nun vorgestellten Planungen gehen mit einem Konsultationsprozess einher. Die derzeitigen Planungen für ein sogenannten Border Target Operating Model sehen folgende Schritte vor.

In einer ersten Stufe ab dem 31.10.2023 soll die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen verpflichtend sein, sofern es sich bei der Ware um tierische und pflanzliche Erzeugnisse mit mittlerem Risiko handelt.

In einem zweiten Schritt sollen dann ab dem 31.01.2024 an den Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP) Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte eingeführt werden, die ein solches mittleres Risiko aufweisen. Diese Warenkontrollen sollen einhergehen mit den entsprechenden Dokumentenprüfungen.

Für SPS-Waren mit einem geringen Risiko gilt grundsätzlich, dass weder Vorabanmeldung noch Gesundheitszeugnisse notwendig sind.

Dies soll sowohl für Einfuhren aus der EU als auch für Wareneinfuhren aus anderen Drittländern gelten. Darüber hinaus soll eine schrittweise Umstellung der Gesundheitszeugnisse von Papierform auf digitale Dokumente stattfinden.

Ab dem 31.10.2024 soll darüber hinaus die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) für Waren aus der EU verpflichtend sein. Derzeit sind Einfuhren aus der EU hiervon ausgenommen.

Parallel plant die britische Regierung die Einführung eines sogenannten Single Trade Windows mit dem dann so weit wie möglich die Duplizierung von Voranmeldedatensätzen beseitigt werden sollen. Hierbei handelt es sich um die Integration bestehender IT-Anwendungen bzw. eine Schnittstelle zu bestehenden Systemen wie z.B. IPAFFS, einem System, mit dem Importeure die Einfuhr von Lebensmitteln vorab anmelden können.

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