Deutschland für flexiblere Finanzierungskonditionen

Die deutsche Exportförderung ist in ein enges Geflecht internationaler Regeln und Vereinbarungen eingebunden. Maßgeblich ist vor allem der OECD-Konsensus. Der 1978 verabschiedete Konsensus erfasst alle staatlich unterstützten Exportkredite mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.

Ziel: Gleiche Wettbewerbsbedingungen

Das Regelwerk legt u.a. die Mindestanforderungen für Kreditlaufzeiten, Anzahlungen, die Einbeziehung örtlicher Kosten, Tilgungsprofile sowie Entgeltsätze und Mindestzinsen fest. Mit dem OECD-Konsensus soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb über den Preis und die Qualität der Exportprodukte geführt wird und nicht über den Umfang und die Konditionen der staatlichen Unterstützung.

So revolutionär der OECD-Konsensus in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts war, so modernisierungsbedürftig ist er heute. Das Regelwerk ist nicht mehr zeitgemäß und genügt immer weniger der sich wandelnden Wirtschaftswelt mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Akteuren.

Deutschland für flexiblere Finanzierungskonditionen

Ein Aspekt der Modernisierungsbemühungen sind die Finanzierungskonditionen. Deutschland setzt sich unter anderem dafür ein, dass diese flexibler gestaltet und stärker als in der Vergangenheit über die Entgelthöhe gesteuert werden.

Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten und Ergebnisse erscheinen möglich, vielleicht sogar noch in diesem Jahr. Die deutsche Exportwirtschaft würde es begrüßen. Sie empfindet den OECD-Konsensus in seiner jetzigen Form eher als Fessel und Nachteil im internationalen Wettbewerb, denn als Wumms für den Außenhandel.

Quelle:
AGA-Report Nr. 334 / Oktober 2022