Steuerliche Behandlung von Reisekosten ab 01.01.2024
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2024
Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 01.01.2023 – BStBl I 2022 S.1654).
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Das Schreiben vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) finden Sie hier.
Quelle:
BMF-Newsletter vom 22.11.2023