Wie Germany Trade & Invest (GTAI) berichtet, findet im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur seit dem 01.01.2023 das System des Registrierten Ausführers (REX) Anwendung.

Seit diesem Zeitpunkt können Waren mit Ursprung in der EU nur dann präferenzbegünstigt in Singapur eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde.

Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2023.

Während dieses Zeitraums akzeptiert Singapur Ursprungserklärungen, die in der EU von ermächtigten Ausführern ausgestellt wurden. Danach werden von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung nicht mehr anerkannt.

Die Änderung beruht auf einem Beschluss des Zollausschusses des Freihandelsabkommens zwischen EU und Singapur vom 20.12.2022. Die entsprechende Meldung der EU-Kommission finden Sie hier