Am 08.11.2022 fand das fünfte und für 2022 auch das letzte Fit for Trade Online Seminar vom Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) statt. Diesmal zum Thema INCOTERMS 2020® – Anwendung in der Praxis.

Referent war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und Akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC.

Zu Beginn erläuterte Herr Morawetz die Grundlagen der INCOTERMS®. Um eine diesbezügliche Klausel rechtssicher in den Vertrag einbinden zu können, bedarf es einer übereinstimmenden Willenserklärung. Die INCOTERMS® dienen im internationalen Warenverkehr der Vertragsklarheit. Mit ihnen wird geklärt, wer welche Pflichten übernimmt und wer welche Kosten zu tragen hat. Auch die Stelle, bei dem der Gefahrübergang (Lieferort) stattfindet, wird im Vorfeld vertraglich festgelegt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Ort so konkret wie möglich definiert wird.

Die INCOTERMS® umfassen jedoch nicht den Eigentumsübergang der Ware, sie geben keine Informationen über Export- und Importverbote oder Genehmigungspflichten und geben keine Anhaltspunkte über das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand.

Anschließend wurden die vier Gruppen der INCOTERMS® – Klauseln, einschließlich ihrer jeweiligen Abgrenzung zueinander, im Detail vorgestellt. Besonders wurde auf die Eignung der EXW (Ab Werk) Klausel bei Warenlieferungen in Drittländer eingegangen. Da bei der EXW-Klausel der Käufer vertraglich verpflichtet ist, alle Zollformalitäten und Anmeldungen bei der Ausfuhr zu übernehmen, obwohl eigentlich der Verkäufer gesetzlich dafür verantwortlich ist und auch die Dokumente aus steuerrechtlicher Sicht benötigt, ist von einer Anwendung mit Drittlandslieferungen abzuraten. Vielmehr sollte auf die FCA-Klausel (Frei Frachtführer, benannter Lieferort) zurückgegriffen werden.

Auch die Schiffsklauseln (FAS, FOB, CFR, CIF) wurden anhand von Fallbeispielen übersichtlich dargestellt. Die D-Klauseln und die damit für Verkäufer verbundenen erhöhten Anforderungen und Haftungsfragen wurden ebenfalls thematisiert. Die Entladeverantwortung bei DPU und die zoll- und steuerrechtlichen Stolperfallen bei DDP für Verkäufer sind sehr eindrücklich und klar beschrieben worden. Fallbeispiele aus der Praxis sowie daraus resultierende Fragen aus dem Teilnehmerkreis rundeten das Fit for Trade Online Seminar ab. Wichtig ist auch hier, die innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) sicherzustellen, um Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Entwicklungen in der Außenhandelspraxis eingegangen, wie z.B. Russland-Sanktionen, Preisanpassungsklauseln bei Lieferverträgen u.v.m. Im Fokus der Online-Veranstaltungsreihe steht die Vermittlung von Grundlagenwissen im Außenhandel. Der AHV NRW arbeitet mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Rückblick:
25.10.2022: Juristisches Grundwissen für Kaufleute
11.08.2022: Die APG als Instrument zur Absicherung von Exportgeschäften
30.08.2022: Europa 2022 / Transportrechtliche Herausforderungen
20.09.2022: Exportkontrolle / Aktuelle Herausforderungen im Unternehmen

Freuen Sie sich mit uns auf die fünfte Staffel Fit for Trade, die derzeit für 2023 in Planung ist.