Rückblick / Fit for Trade: Exportkontrolle in der Auftragsbearbeitung

Aktualisiert: 29.08.20232,6 min. Lesezeit

Am 22.08.2023 fand im Industrie-Club Gelsenkirchen das Fit for Trade Seminar Exportkontrolle in der Auftragsbearbeitung statt. Referentin war Frau Dr. Talke Ovie, Rechtsanwältin bei HARNISCHMACHER LÖER WENSING mit Sitz in Münster.

Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei, dieser wird jedoch durch eine hohe Anzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Die Folgen bei Verstößen gegen die Exportkontrolle und der damit einhergehenden Sanktionsvorschriften können für das Unternehmen und für die beteiligten Personen gravierend sein. Neben Haftstrafen ist auch der Entzug zollrechtlicher Bewilligungen wie z.B. Zugelassener Ausführer, AEO, möglich. Der innerbetrieblichen Organisation kommt daher mit dem Internal Compliance Program (ICP) eine Schlüsselfunktion zu.

Aus der Beantwortung der Frage „wer macht was wann wie“ leitet sich die Prozessbeschreibung ab, die in Arbeits- und Organisationsanweisungen und Checklisten zu dokumentieren ist. Exportkontrolle beginnt daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt und eine nicht dokumentierte Exportkontrolle gilt als nicht stattgefunden. Bestehende Geschäftsbeziehungen sind bei einer Listung auf den Sanktionslisten unverzüglich einzustellen.

Die Unternehmenspolitik wird maßgeblich durch die gesetzliche Systematik der Exportkontrolle und Sanktionen bestimmt. Die gesetzlichen Exportkontrollbestimmungen bestimmen den zulässigen Handlungsrahmen. Bei der Thematisierung der Verbote und Genehmigungspflichten ging es in der Präsenzveranstaltung insbesondere um die Abgrenzung vom mittelbaren und unmittelbaren Bereitstellungsverbot. Innerbetrieblich sind zudem Maßnahmen zur Verhinderung einer mittelbaren Lieferung zu ergreifen. Die Ausgestaltung der damit verbundenen Sorgfaltspflicht ist mit Augenmaß Rechnung zu tragen.

Um Risiken in der Exportkontrolle einschließlich Sanktionen abzufedern, bietet es sich unter anderem an, Vertragsklauseln aufzunehmen und Endverbleibserklärungen (EUC´s) einzuholen. In jedem Fall muss stets positive Kenntnis gegeben sein, welche meiner Produkte, Software und Technologien von Güterlisten,  insbesondere von Embargo-Anhängen, der EU Dual Use Verordnung sowie der Rüstungsgüterliste, erfasst sind. Für ein gelebtes ICP muss sichergestellt werden, dass das Personal regelmäßig geschult wird, insbesondere unter Einbeziehung von Technologietransfer und technischer Unterstützung. Sei es z.B. durch die Teilnahme an Fit for Trade Veranstaltungen oder durch eine Einbindung in den Arbeitskreis Exportkontrolle vom Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.).

Frau Dr. Ovie gab viele praktische Handlungsempfehlungen. Die Exportkontrolle und Sanktionen ziehen sich durch alle Unternehmensprozesse durch: Von der Konstruktion über den Einkauf, Verkauf, Versand, Finanzierung, Forschung und Entwicklung, Qualitätsmanagement, Marketing usw., wobei die Verantwortlichkeiten im Detail von der Organisation des jeweiligen Unternehmens / Konzerns abhängen. In einer abschließenden Diskussionsrunde wurden weitere Fälle aus dem Teilnehmerkreis durchgespielt und Fragen beantwortet.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Entwicklungen in der Außenhandelspraxis eingegangen, wie z.B. Russland-Sanktionen, Preisanpassungsklauseln bei Lieferverträgen u.v.m. Im Fokus der Online-Veranstaltungsreihe steht die Vermittlung von Grundlagenwissen im Außenhandel. Der AHV NRW arbeitet mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Die nächste Fit for Trade Veranstaltung findet wieder als Webinar statt. Am 24.10.2023 geht es um das Thema: Juristisches Grundwissen (Advanced) für Kaufleute und Techniker mit internationalem Bezug . Weitere Infos unter: https://ahv.nrw/nachwuchsfoerderung/  

 

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