Rückblick / Fit for Trade: Aktuelle transportrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr

Aktualisiert: 31.08.20232,5 min. Lesezeit

Am 29.08.2023 fand aus der Veranstaltungsreihe Fit for Trade ein weiteres Webinar, diesmal zum Thema: Aktuelle transportrechtliche Herausforderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr statt.

Referent war Herr Rechtsanwalt Klaus-Peter Langenkamp, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht von TIGGES Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Düsseldorf.

Transportrecht ist Handelsgeschäft. Unter dem Begriff Transportgeschäfte werden mehrere im Handelsgesetzbuch (HGB) eigenständig geregelte Typen von Handelsgeschäften zusammengefasst. Hierzu zählen z.B. das Fracht-, Seefracht-, Speditions- und das Lagergeschäft. Beim Warentausch verständigen sich die Handelspartner über die drei Vertragsebenen Kauf, Transport und Versicherung. Beim Warenaustausch sind die jeweiligen Absender- und Frachtführerpflichten zu beachten. Zu den unterschiedlichen Verkehrsträgern gibt es unterschiedliche Rechtsquellen. Die nationalen Rechtsquellen sind im HGB festgehalten. Weit verbreitet sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Diese haben den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vertragsabreden sind jedoch möglich und haben Vorrang vor den ADSp. Sie beinhalten u.a. die Haftungsobergrenze, ausgedrückt in sog. Sonderziehungsrechten (ein Sonderziehungsrecht (SZR): 8,33 € pro kg). Diese Maßeinheit gilt auch beim Transport von Flüssigkeiten. Es ist möglich, den Wert von Sonderziehungsrechten nach oben hin anzupassen.

Internationale Rechtsquellen für den grenzüberschreitenden Transport sind u.a.: Schienengüterverkehr ( CIM: Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaires des marchandises), Luftverkehr (Warschauer Abkommen (WA) bzw. Montrealer Übereinkommen (MÜ), Straßengüterverkehr (CMR: Convention realtive au contrat de transport international de marchandises par route).

Besonders große Aufmerksamkeit galt dem Vortragsteil: Unabwendbarkeit, Sorgfalt und Preise. Anhand von praktischen Beispielen wurde deutlich, wie Situationen im Alltag gelöst werden können. Ein idealer Frachtführer berücksichtigt alle Erkenntnisquellen, die geeignet sind, Gefahrensituationen zu vermeiden. Dies umfasst z.B. den Zustand der Infrastruktur. So bedient sich der Frachtführer im Eisenbahngüterverkehr z.B. der Eisenbahninfrastruktur als Erfüllungsgehilfe und muss sich deshalb das Verhalten der DB Netz zurechnen lassen. Etwaige Mehrkosten bei ungeplanten Sperrungen kann der Frachtführer bei bereits zugesagter Trasse an den jeweiligen Infrastrukturbetreiber, bspw. die DB Netz, weitergeben.

Kostensteigerungen bedingen die Anpassung von laufenden Verträgen. Das Anpassungsrecht bei bestehenden Verträgen setzt in aller Regel voraus, dass Preisanpassungsmechanismen im Vertrag vereinbart wurden. Die anstehende LKW-Maut Erhöhung zum 01.12.2023 ist hierfür ein gutes Beispiel.

Typische Fallstricke und eine damit einhergehende Rechtsprechung zu Haftungsfragen bei der Verladung, Übernahme von Standgeld, Verjährung u.a. rundeten das Webinar ab.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Entwicklungen in der Außenhandelspraxis eingegangen, wie z.B. Russland-Sanktionen, Preisanpassungsklauseln bei Lieferverträgen u.v.m. Im Fokus der Online-Veranstaltungsreihe steht die Vermittlung von Grundlagenwissen im Außenhandel. Der AHV NRW arbeitet mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Die nächste Fit for Trade Veranstaltung findet wieder als Webinar statt. Am 24.10.2023 geht es um das Thema: Juristisches Grundwissen (Advanced) für Kaufleute und Techniker mit internationalem Bezug . Weitere Infos unter: https://ahv.nrw/nachwuchsfoerderung/  

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