Am 15.05.2023 fand der AHV Fokus Digital zum Thema: „Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und Leitungspersonen im Außenhandel – Rechtliche Handlungsempfehlungen und Absicherbarkeit“ statt.
Wer im internationalen Geschäft tätig ist, setzt sich als Geschäftsführer umfangreichen Risiken aus, die im Rahmen der Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit eintreten können. Ein damit einhergehendes Haftungsrisiko ergibt sich nicht nur aus Gesetz und Rechtsprechung, sondern auch aus den stetig wachsenden Anforderungen, die an Geschäftsführer*innen gestellt werden. Somit leiten sich hieraus viele Fragen ab.
Zu Beginn stellte Herr RA Dr. Remuta, TRADEO, die rechtliche Rolle der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers als Vertretungsorgan der Gesellschaft kurz dar, um anschließend auf die besonderen Pflichtenkreise der Geschäftsleitung einzugehen. Hierzu zählen die Legalitäts-, Sorgfalts-, Überwachungs-, und die Compliance-Pflicht. Anschließend erläuterte er den grundsätzlichen Unterschied zwischen der Außen- und der Innenhaftung. Konkret wurde dann auf den Rechtsgrundsatz, die sog. Business Judgement Rule, eingegangen. Vereinfacht besagt dieser Rechtsgrundsatz, dass eine Geschäftsführerin / ein Geschäftsführer, nicht persönlich zur Haftung herangezogen werden kann, wenn er oder sie in Ausübung des wirtschaftlichen Ermessens und basierend auf verlässlichen Informationen im Interesse des Unternehmens gehandelt hat. Herr Dr. Remuta erläuterte im Folgenden, wie Schutzmechanismen aufgebaut sein sollten, um etwaige Haftungsrisiken abzufedern. Hierbei ging es insbesondere um die passgenaue Implementierung eines funktionierenden Compliance-Systems. Aus der Rechtsprechung ist abzuleiten, dass dies auch von Unternehmen des kleineren Mittelstandes erwartet wird. Seine Ausführungen wurden durch aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung unterfüttert.
Im direkten Anschluss stellte Herr Jendrysik, AMID, die Absicherung der oben genannten Haftungsrisiken in Form einer D&O Versicherung und deren Ausgestaltungsmöglichkeiten vor. Neben dem persönlichen Risiko steht das Unternehmensinteresse im Fokus einer D&O Versicherung. In diesem Zusammenhang erläuterte er die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und das sog. Claims-Made-Prinzip, das besagt, dass der Versicherungsfall erst durch die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen ( Anspruchserhebung ) und nicht nur durch das Fehlverhalten der versicherten Personen ausgelöst wird. Anschließend ging er anhand von Praxis- und Schadenbeispielen auf die verschiedenen Versicherungsarten im Bereich Haftpflicht, wie z.B. Betriebshaftpflicht- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, und auf deren Abgrenzung zur D&O Versicherung ein. Abschließend wurde dann über die unbedingt benötigen Risikoinformationen referiert, um eine individuelle und ausreichend ausgestaltete Absicherung zu gewährleisten.
Mit praktischen Handlungsempfehlungen konnten Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet und einige Fallkonstellationen aus der Praxis durchgespielt werden. Dabei kamen Aspekte, z.B. die Aufteilung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten in risikogeneigten Bereichen im Unternehmen, zur Sprache, um Schutzmechanism wirksam umsetzen zu können.