Rückblick: Änderungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht
Mit einem Kick-Off Webinar zum Thema: Änderungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht zum Jahreswechsel 2024/2025 startete am 09.01.2025 die siebte Staffel der Veranstaltungsreihe AHV Fit for Trade / Nachwuchsförderung im Außenhandel. Wie erwartet, gab es zum Jahreswechsel einige Neuerungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht, die sich unmittelbar auf das Tagesgeschäft der Außenhändler auswirken.
Referent war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und Akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC.
Zu Beginn wurde auf die Komplexität grenzüberschreitender Waren- und Dienstleistungsverkehre eingegangen. Die damit einhergehenden gesetzlichen Anforderungen werden immer größer. Insbesondere die Nachhaltigkeitsregulatorik ist als zusätzlicher Compliance-Baustein nicht mehr wegzudenken.
Beginnend mit Änderungen in der INTRA-Handelsstatistik sowie bei Meldepflichten gegenüber der Bundesbank wurde dann auf das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 und den damit verbundenen Änderungen bei den Zolltarifnummern eingegangen. Die Bedeutung der Zolltarifnummer hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Eine korrekte Zolltarifnummer ist Voraussetzung, um zahlreiche gesetzlichen Vorgaben rechtskonform erfüllen zu können. Daher wurde in einem Exkurs auf den Aufbau einer Zolltarifnummer und auf die damit verbundenen Eintarifierungsregeln eingegangen.
Im Bereich der Exportkontrolle gab es einen Abriss über die bestehenden Länderembargos und über die aktuellen Güterlisten im Zusammenhang mit der EU-Dual-Use-Liste. Breiten Raum nahm dabei die Anwendung der No-Russia / No Belarus Clause bei bestimmten Drittlandexporten ein. Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Allgemeinen Genehmigungen rundeten diesen Themenblock ab.
Im Präferenz- und Ursprungsrecht ging es im Wesentlichen um die Anwendung der parallelen Anwendung des PEM-Übereinkommen zum 01.01.2025. Da noch nicht alle Vertragsstaaten der Pan-Euro-Med-Zone (PEM) das revidierte PEM-Übereinkommen ratifiziert haben, werden die bisherigen Übergangsregelungen bis Ende 2025 weitergelten. Jedoch gibt es Auswirkungen auf die Präferenznachweise, die zu beachten sind.
Im Bereich der Nachhaltigkeitsregulatorik wurden aktuelle Herausforderungen bei CBAM, der Deforestation (Entwaldungsverordnung) und beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unter Beachtung der derzeitigen Rechtslage geschildert.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es hilfreich, Handlungsempfehlungen, unterfüttert mit Rechts- und weiteren Informationsquellen, an die Hand zu bekommen. Import und Export bleibt auch in diesem Jahr Teamsport. Daher bleibt eine innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) essentiell, um die Compliance Anforderungen sicher erfüllen zu können. Mit dem gewonnenen Input wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer „fit for trade“ gemacht.
Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, Zollrecht sowie weiteren Rechtsgebieten mit Außenhandelsbezug eingegangen. Mit der siebten Staffel von Fit for Trade wird auch in diesem Jahr wieder Grundlagenwissen im Außenhandel vermittelt. Dabei arbeitet der AHV NRW mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.