Angesichts der seit Wochen extrem angestiegenen Energiepreise richtet sich der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) in einem offenen Brief an den Bundeskanzler und die Bundesregierung. Die Lage ist ernst. Der Anstieg der Energiepreise ist für viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr zu kompensieren. Die durch Russlands Angriff auf die Ukraine verschärfte Energiekrise bedroht die Wettbewerbsfähigkeit und damit die wirtschaftliche Substanz des Landes. Viele kleine und mittelständische Unternehmen stehen, nachdem sie trotz aller Krisen der letzten Jahre das Land am Laufen gehalten haben, heute vor dem Aus. Es geht nicht mehr um Geschäftsunterbrechung, sondern um Geschäftsaufgabe.
Auch der Groß- und Außenhandel wird von der Krise massiv getroffen. Viele Unternehmen unseres Wirtschaftszweiges, der Drehscheibe der Versorgung von Wirtschaft und Bürgern in Deutschland ist, sind von den explodierenden Energiepreisen stark betroffen: in der Logistik, der Veredlung von Produkten, bei der Verfügbarkeit von energieintensiven Produkten wie Glas und Baustoffen, der extremen Verteuerung von Vorprodukten etc. Die Erträge brechen ein, die Liquidität schmilzt. Bislang haben viele Unternehmen nur einen Teil ihrer dramatisch gestiegenen Energiekosten weitergegeben. Dies können die Unternehmen aber nicht auf Dauer leisten.

Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen und Entlastungspakete hatten das Ziel, die Folgen der massiven Preissteigerungen für Gas, Strom und Benzin vorrangig mit Blick auf die Verbraucher auszugleichen. Eine sichere und verlässliche Versorgung der Wirtschaft mit bezahlbarer Energie ist deshalb eine Ihrer dringlichsten Aufgaben. Ohne Ihr zielgerichtetes Eingreifen droht ein Unternehmenssterben und ein massiver Verlust an Arbeitsplätzen.

Unsere Forderungen:

Alle verfügbaren Energiequellen müssen ans Netz!
In der jetzigen kritischen Phase wird alles benötigt, auch Atom- oder Kohlestrom, um Unabhängigkeit von Russland, Versorgungs- und Preisstabilität zu erreichen. Ein Weiterbetrieb aller noch aktiven Kernkraftwerke ist zumindest für die Dauer dieser existenziellen Krise ein Gebot der Vernunft. Parteipolitische Überlegungen müssen in diesen Monaten hintenanstehen. Bei hohen Gaspreisen und kontrollierten Strompreisen wird der Stromverbrauch tendenziell deutlich ansteigen. Gerade im Winter, wenn die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien zurückgeht, braucht es deshalb jede Kilowattstunde, vor allem solche, die nicht mit Gas erzeugt werden. Der Gasverbrauch der energieintensiven Unternehmen mit den vielen von ihren Produkten abhängigen Firmen darf nicht gegen die Stromerzeugung in Gaskraftwerken ausgespielt werden

Staatliche Energiepreisbestandteile abbauen!
Die Energiepreise müssen so schnell wie möglich von sämtlichen Steuern und Abgaben befreit werden, die nicht europarechtlich vorgeschrieben sind. Dazu gehören auch Strom- und Mineralölsteuer. Der Staat darf Energie nicht zusätzlich verteuern. Das verschärft nur die Konkurrenz im europäischen Binnenmarkt. Statt einer Aussetzung der Erhöhung wäre die Aussetzung der gesamten CO2-Bepreisung dringend notwendig.

Europäische Mindeststeuersätze senken!
Der Klimaschutz ist ein Ziel, dem sich die gesamte Wirtschaft verschrieben hat. Die Börsenenergiepreise haben schon jetzt eine Lenkungswirkung, die Steuern und Abgaben niemals erreichen. Daher muss sich Deutschland auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die Mindeststeuersätze auf Energie zu senken und den Reduktionsfaktor beim EU-Emissionshandel vorläufig einzufrieren.

Alle Eingriffe nur auf Zeit!
Die Energiemärkte funktionieren aktuell erkennbar nicht mehr. Daher braucht es kurzfristig Preisgrenzen, um für Ruhe und Stabilität im Energiemarkt zu sorgen. Ein solcher Eingriff ist kritisch, aufgrund der aktuellen Lage aber notwendig. Mittelfristig muss aber die Rückkehr zu einem stabilen und verlässlichen Strommarktdesign und die Rücknahme der staatlichen Eingriffe das Ziel sein. Dazu zählt auch das Abschöpfen oder die Besteuerung von sog. Zufallsgewinnen. Dauerhafte staatliche Eingriffe gefährden dauerhaft die Legitimation der Sozialen Marktwirtschaft.

Alle Unternehmen brauchen Hilfe!
Die Einführung eines Kostenausgleichsmechanismus, angelehnt an das Energiekostendämpfungsprogramm, nicht nur für energieintensive Industrieunternehmen, sondern für alle kleinen und mittleren Unternehmen, ist eine sinnvolle, temporäre Überbrückungsmaßnahme. Eine Verdoppelung der Energiekosten bedeutet für viele dieser Unternehmen bereits eine existenzielle Bedrohung. Ein möglicher staatlicher Kostenausgleich muss deshalb früh greifen und darf den Eigenanteil der Unternehmen an den zusätzlichen Energiekosten nicht zu hoch ansetzen. Betroffenheit sollte anhand des Energiekostenanteils am Rohertrag, nicht am Umsatz ermittelt werden. Zugleich muss ein solcher Ausgleichsmechanismus aber auch zeitlich begrenzt werden. Wenn die normalen Marktmechanismen wieder greifen, kann und sollte sich der Staat wieder zurückziehen.

Unternehmenssteuern reformieren!
Die bisherigen drei Hilfspakete der Bundesregierung haben trotz eines Volumens von 95 Milliarden Euro kaum für reale Entlastungen für die Unternehmen in Deutschland gesorgt. Strukturell sinnvoller und auch günstiger wären eine grundlegende Einkommensteuer-Tarifreform sowie eine Modernisierung der Besteuerung von Unternehmen, die vor allem auch Vereinfachungen und weniger Bürokratie bringt. Die Unternehmen brauchen auch im internationalen Vergleich attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen. Ansatzpunkte hierfür gibt es bei einer Vereinfachung der Thesaurierungsbegünstigung, der Körperschaftsteueroption und auch bei der Einfuhrumsatzsteuer mit einer Verrechnungslösung. Auch verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in Innovationen wäre ein wichtiger Fortschritt.

Sozialabgaben bei 40 Prozent deckeln!
Nicht nur die hohen Energiekosten lasten auf den Unternehmen. Auch die absehbar deutlich steigenden Sozialversicherungsbeiträge schaden der Wettbewerbsfähigkeit in und nach der Krise. Es ist zwar nicht leicht, aber sehr wohl möglich und vor allem dringend erforderlich, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag trotz der demografischen Entwicklung wirksam auf 40 Prozent zu begrenzen. Dafür muss endlich ein konsequenter Reformkurs eingeleitet werden, der neben einer kritischen Überprüfung der Ausgaben auch unbequeme strukturelle Maßnahmen umfasst, wie z. B eine weitere Verlängerung der erwerbsaktiven Lebensphase.

Bürokratische Belastungen abbauen, Lieferkettengesetz aufheben!
Die derzeitige Krise fordert ein Umdenken in allen Politikbereichen. Dazu zählt auch, Unternehmen von Zusatzbelastungen zu befreien. Der Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Liquidität der mittelständischen Wirtschaft sind Grundvoraussetzungen für die Überlebensfähigkeit der Unternehmen und die Beschäftigungssicherung in der Krise. Alle bestehenden und geplanten bürokratischen Belastungen und Dokumentationspflichten müssen auf den Prüfstand um Unternehmen wirksam zu entlasten. Dazu zählt insbesondere auch das Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Lieferkette, das sich in der jetzigen Situation und in seiner jetzigen Form krisenbeschleunigend auswirken wird. Bereits heute sind gestörte Lieferketten ein gesamtwirtschaftliches Problem, das keinesfalls zusätzlich verschärft werden darf. Das LkSG sollte aufgehoben, jedenfalls aber zeitlich verschoben werden.

Quelle:
Direkt aus Berlin, Ausgabe 19 vom 22.09.2022