Die im April beschlossene Grundsatzeinigung über die Reform der internationalen Regeln zu staatlich geförderten Exportkrediten tritt am 15. Juli 2023 in Kraft. Das beschlossen Ende Mai 2023 in Paris die Staaten, die sich dem sog. OECD-Konsensus verpflichtet haben. Der künftig geltende Text wurde – unter Vorbehalt noch zu durchlaufender nationaler Entscheidungsprozesse – auf der Website der OECD veröffentlicht.
Die Modernisierung des Regelwerks gilt als Meilenstein und ist ein wichtiger Schritt zu einer klimagerechteren Ausrichtung der Exportkreditgarantien.
Deutschland und die Europäische Union hatten sich über die vergangenen Jahre stark dafür eingesetzt, Exporteuren und Banken mehr Gestaltungsspielraum bei den Finanzierungskonditionen einzuräumen. Die neuen Regeln sollen aktuellen Handelsmustern und dem internationalen Wettbewerb besser Rechnung tragen. So kann der Bund mit den Exportkreditgarantien Kreditlaufzeiten von bis zu 15 Jahren unterstützen. Auch kann bei Bedarf, eine Abweichung von der üblichen Strukturierung des Tilgungsprofils akzeptiert werden. Die Aufnahme neuer Sektoren in das Sektorenabkommen Klima (CCSU) führt außerdem dazu, dass mehr klimafreundliche Projekte von der Reform profitieren.
Ansprechpartner von Euler Hermes beraten Sie gerne, wie die neuen Regelungen des Konsensus im konkreten Einzelfall genutzt werden können.
Mit Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den USA besteht seit 1978 eine Übereinkunft (OECD-Konsensus), nach welchen Grundsätzen Exportgeschäfte mit staatlichen Garantien abgesichert werden.
Ziel der Übereinkunft ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Exporteuren verschiedener Länder zu sichern (Level Playing Field). Die Übereinkunft regelt insbesondere Rückzahlungsbedingungen, Mindestprämiensätze und Mindestzinssätze sowie Vorschriften zum Austausch von Informationen zwischen den Staaten.
Mehr erfahren: Meeting Statement der G7 Export Credit Agencies
Quelle:
AGA-Report Nr. 341 vom 14.06.2023