Nachwuchskräfte „Fit for Trade“ gemacht / Anwendung der INCOTERMS 2020®

Aktualisiert: 28.11.20242,9 min. Lesezeit

Der Großteil internationaler Kaufverträge über Warenlieferungen beinhaltet eine der INCOTERMS 2020® Klauseln. Sie regeln zwischen Verkäufer und Käufer, wer welche Pflichten übernimmt, wer welche Kosten zu tragen hat und an welcher Stelle der Gefahrübergang (Lieferort) stattfindet. Sie dienen der Vertragsklarheit und sollen somit eine reibungslose Abwicklung gewährleisten. Aufgrund der praktischen Relevanz und der weltweiten Anerkennung gehören sie zum Rüstzeug eines jeden Außenhändlers. In einem Fit for Trade Webinar am 05.11.2024 wurden Nachwuchskräften Grundwissen hinsichtlich einer korrekten Anwendung vermittelt. Referent war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und Akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC.

Um eine INCTOERMS®-Klausel rechtssicher in den Vertrag einbinden zu können, bedarf es einer übereinstimmenden Willenserklärung. Bei der Angabe des Lieferortes ist stets darauf zu achten, dass der Ort so konkret wie möglich definiert wird, um Auslegungsfragen bei der Lieferbedingung auszuschließen. Bei strittigen Auslegungsfragen greift die englische Sprachfassung. Die INCOTERMS® umfassen nicht den Eigentumsübergang der Ware, sie geben keine Informationen über Export- und Importverbote oder Genehmigungspflichten und geben keine Anhaltspunkte über das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand.

Die INCOTERMS®- Klauseln unterteilen sich in vier Gruppen (E,F,C und D) und grenzen sich hinsichtlich der Pflichten und der Haftung der Vertragspartner voneinander ab. Von der Anwendung der EXW (Ab Werk) Klausel bei Warenlieferungen in Drittländer wird in mehrfacher Hinsicht abgeraten. Der Verkäufer hat die Pflicht zur Anmeldung der Ware bei der Ausfuhr vertraglich auf den Käufer im Drittland übertragen. Bei Ausfuhren im zweistufigen Normalverfahren benötigt der Verkäufer zwingend den Ausgangsvermerk als steuerrechtlichen Nachweis und hat hier ein nicht unerhebliches Risiko, wenn der Käufer nicht korrekt anmeldet oder einen Ausgangsvermerk zur Verfügung stellt. Der Verkäufer gilt als Vertragspartner des Empfängers im Drittland als außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der EU-Dual-Use Verordnung und muss daher die Exportkontrollanforderungen vollumfänglich erfüllen. Anstelle von EXW wäre die FCA-Klausel (Frei Frachtführer, benannter Lieferort) sinnvoll.

Auch die Schiffsklauseln (FAS, FOB, CFR, CIF) wurden anhand von Fallbeispielen übersichtlich dargestellt. Die Verwendung der FOB-INCOTERM® bei Luftfrachtsendungen ist nicht möglich. Die FOB-Klausel beschreibt nun das 1.) sichere Abstellen der Ware an Bord eines Schiffes, nicht mehr den Übergangüber die Reling. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über. Die D-Klauseln und die damit für Verkäufer verbundenen erhöhten Anforderungen und Haftungsfragen wurden ebenfalls thematisiert. Die Entladeverantwortung bei DPU (Delivery at Place Unloaded) und die zoll- und steuerrechtlichen Stolperfallen bei DDP für Verkäufer sind sehr klar beschrieben worden. Fallbeispiele aus der Praxis sowie daraus resultierende Fragen aus dem Teilnehmerkreis rundeten das Fit for Trade Online Seminar ab. Wichtig ist auch hier, die innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) sicherzustellen, um Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Entwicklungen in der Außenhandelspraxis eingegangen, wie z.B. Russland-Sanktionen, Preisanpassungsklauseln bei Lieferverträgen u.v.m. Im Fokus der Online-Veranstaltungsreihe steht die Vermittlung von Grundlagenwissen im Außenhandel. Der AHV NRW arbeitet mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Freuen Sie sich mit uns auf die siebte Staffel Fit for Trade, die derzeit für 2025 in Planung ist.

Ansprechpartner: Andreas Mühlberg, andreas.muehlberg@ahv.nrw

 

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