Investitionsgarantien / Deckungspraxis Ukraine

Aktualisiert: 26.04.20230,8 min. Lesezeit

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29.06.1996 in Kraft getretene deutsch-ukrainische IFV.

Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken weiterhin gegen politische Risiken ab. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen.

Investitionen deutscher Unternehmen können hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund hat der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien (IMA) im Rahmen der aktuellen Sitzung erneut positiv über Garantieanträge für das bei einer Investition eingesetzte Kapital entschieden. Die Deckung umfasst auch die Absicherung des Kriegsrisikos.

Angesichts bestehender Kapitalverkehrsbeschränkungen konnten das Konvertierungs- und Transferrisiko (KT-Fall) sowie das Risiko staatlicher Zahlungsverbote oder Moratorien (Moratoriumsfall) zunächst nicht abgesichert werden

Quelle:
DIA-Report Nr. 46 / April 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

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