Ab sofort können Verträge mit Preisgleitklauseln bei Hermesdeckungen click&cover gedeckt werden. Damit besteht die Möglichkeit, einen Auftragswert nachträglich auf dieser Basis zu erhöhen. Der Interministerielle Ausschusses (IMA) für Exportkreditgarantien hat entschieden, diese Anpassung vorzunehmen.

Mit der Verbesserung reagiert der Bund auf die aktuellen Herausforderungen der Exporteure. Wegen der Inflationsentwicklung und der Lieferkettenproblematik müssen Exporteure verstärkt Preisgleitklauseln in die Verträge aufnehmen und wünschten auch eine Absicherung über die digitalen Produkte. Dies war das Ergebnis verschiedener Kundeninterviews.

Mit einer Preisgleitklausel können sich Exporteure vertraglich das Recht vorbehalten, bei Kostenerhöhungen den Preis anzupassen. Die sich daraus ergebende Mehrpreisforderung kann in die Exportkreditgarantie einbezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungsbedingungen der Mehrpreisforderung nicht ungünstiger sind als die der Hauptforderung. Darüber hinaus muss die Forderung tatsächlich entstanden, in der Gewährleistungserklärung ausgewiesen und rechtsbeständig sein.

Um über eine schlanke Abwicklung zu verfügen, kommt bei Hermesdeckungen click&cover nur das Prozentverfahren zur Anwendung. Ein Deckungsnehmer kann damit zukünftig eine Erhöhung von bis zu 10 % des Auftragswerts aufgrund einer Preisgleitklausel beantragen. Die Obergrenze von 5 Millionen Euro für Hermesdeckungen click&cover bleibt weiter bestehen. Damit sinkt der Betrag des zulässigen eigentlichen Auftragswertes entsprechend und ist um den gewünschten Wert aufgrund der Preisgleitklausel zu vermindern.

Das weitere Abwicklungsverfahren bleibt unverändert. Die aus der Preisgleitklausel resultierende tatsächliche Betragserhöhung meldet der Exporteur unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach der letzten Lieferung bzw. Leistung. Die Erhöhung aus der Preisgleitklausel wird durch einen Nachtrag zur Gewährleistungserklärung dokumentiert, gleichzeitig wird das auf die Erhöhung entfallende Entgelt erhoben.

Die technischen Voraussetzungen zur Beantragung im Kundenportal myAGA sind geschaffen und stehen ab sofort zur Verfügung. Mit wenigen Klicks kann nicht nur ein Antrag auf standardisierte Lieferantenkreditdeckung gestellt werden, sondern auch eine Einbeziehung von Preisgleitklauseln erfolgen.

Weitere praktische Informationen zu Preisgleitklauseln

Quelle:
AGA-Report Nr. 337 vom 26.01.2023
EulerHermes