Anforderungen der EU für die Einfuhr von Orangen und anderen Zitrusprodukten wirken sich negativ auf die lokale Zitrusindustrie in Südafrika aus.

Südafrika hat am 27. Juli 2022 die Welthandelsorganisation (WTO) eingeschaltet, um eine Lösung im Streitfall „European union – Measures concerning the importation of citrus fruit from South Africa“ zu erzielen.

Die jüngst von der Europäischen Union (EU) eingeführten neuen und verschärften Importbestimmungen für Orangen und andere Zitrusfrüchte verstoßen laut der südafrikanischen Regierung gegen das WTO-Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) und das GATT von 1994.

Die EU verschärfte die Einfuhrbestimmungen für Zitrusfrüchte aus Südafrika und weiteren südafrikanischen Ländern, um die Einschleppung von Krankheiten und vor allem des Schädlings Thaumatotibia Leucotreta zu verhindern. Die Einfuhr von Orangen aus Südafrika wurde bereits im vergangenen Jahr zeitweise untersagt, da zahlreiche Früchte mit dem Schädling Thaumatotibia leucotreta/Falscher Apfelwickler befallen waren.

Aktuelle Lage
Für die Einfuhr werden nun bestimmte Maßnahmen und Einfuhrdokumente gefordert. Sollten Dokumente fehlen oder fehlerhaft sein, wird die Ware gesperrt. Da die Regelung bereits drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft traten, konnten viele Exporteure die neuen Regelungen nicht einhalten und umsetzen. Deshalb stauen sich derzeit zahlreiche Container mit Zitrusfrüchten aus Südafrika an den Häfen, die nicht in die EU eingeführt werden dürfen. Möglicherweise müssen zahlreiche Kisten voller Orangen vernichten werden.

Die südafrikanische Regierung sowie einige Verbände fordern die EU-Kommission auf, die gesperrten Früchte freizugeben und eine Übergangsfrist einzuführen. Denn solche Importbestimmungen gefährden zahlreiche Arbeitsplätze in Südafrika und wirken sich somit negativ auf den Wohlstand in Südafrika aus. Aber auch deutsche Importeure sehen sich Nachteilen ausgesetzt, denn Lieferverpflichtungen lassen sich gar nicht oder nur sehr schwer einhalten.

Nächste Schritte
Die EU kann innerhalb von zehn Tagen auf die Anschuldigungen des beschwerdeführenden Mitglieds, hier Südafrika, reagieren und anschließend innerhalb weiterer dreißig Tage eine Verhandlung zur Konfliktlösung aufnehmen. Das Ziel dieser bilateralen Konsultation soll die Streitschlichtung ohne Hinzuziehung des Dispute Settlement Bodys (DSB) sein.

Wird innerhalb von 60 Tagen keine Lösung erreicht, wird ein Panel eingesetzt.

Weitere Informationen:

Request for consultations by South Africa

Durchführungsverordnung der EU-Kommission zur Änderung des Anhangs VII der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bezüglich der Anforderungen für die Einführung in die Union von bestimmten Früchten von Capsicum (L.), Citrus L., Citrus sinensis Pers., Prunus persica (L.) Batsch sowie Punica granatum L., 21.06.2022

Quelle:
GTAI-Meldung vom 01.08.2022

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