Wie in anderen Bereichen der Wirtschaft nimmt auch im Transportsektor die Digitalisierung der Prozesse immer weiter zu.

Gerade während der Corona-Pandemie wurden jedoch auch die bestehenden Probleme beim Umgang mit digitalen Transportdokumenten im grenzüberschreitenden Handel sichtbar. Vor diesem Hintergrund haben die für Digitales und Technologie zuständigen Minister der G7 bei ihrem Treffen Ende April 2021 u.a. beschlossen, beim Thema der Digitalisierung begebbarer Handelsdokumente wie z. B. Konnossemente, Ladescheine und Lagerscheine enger zusammenzuarbeiten. Hierzu wurde ein Framework for G7 Cooperation on Electronic Transferable Records verfasst.

In einem ersten Schritt sollen die G7-Staaten einschätzen, welche Hindernisse in ihrer jeweiligen nationalen Rechtsordnung dem Einsatz elektronischer Dokumente entgegenstehen könnten.

Die Bundesregierung und auch wir unterstützen diese Initiative.

Sie dient der Förderung der Digitalisierung in der Transportwirtschaft. Das deutsche Handelsrecht gibt Unternehmen bereits seit 2013 die Möglichkeit, Konnossemente, Ladescheine und Lagerscheine rechtswirksam als elektronische Dokumente auszustellen.

Diese Möglichkeit wird jedoch in der Praxis noch kaum genutzt.

Gemeinsam mit anderen Verbänden wurde hierzu jetzt eine Stellungnahme zu den rechtlichen Hindernissen für die Verwendung elektronischer begebbarer Handelsdokumente erstellt.

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