Fit for Trade / Transportrecht im Unternehmensalltag
Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) hat am 27.04.2026 ein weiteres Fit for Trade Webinar durchgeführt. Thema war „Transportrecht in der Praxis“. Transportrecht ist keineswegs ein reines Spezialgebiet, sondern spielt für den Unternehmensalltag eine zentrale Rolle. Insbesondere die Frage, wer bei beschädigter oder verspätet gelieferter Ware haftet, birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken, wenn die zugrunde liegenden rechtlichen Zusammenhänge nicht ausreichend bekannt sind.
Zu Beginn hat Herr RA Dr. Jan Hermeling die Bedeutung eines klaren Verständnisses der beteiligten Akteure hervorgehoben. Absender, Frachtführer, Spediteur und Empfänger übernehmen jeweils unterschiedliche Aufgaben im Transportprozess, deren saubere Abgrenzung die Grundlage für die Beurteilung von Haftungsfragen bildet. Darauf aufbauend wurde das Zusammenspiel der verschiedenen Vertragsebenen erläutert. Während der Kaufvertrag insbesondere den Gefahrenübergang und die Lieferpflichten regelt, bezieht sich der Fracht- beziehungsweise Speditionsvertrag auf die Organisation und Durchführung des Transports. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind hierbei vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im internationalen Straßengüterverkehr das CMR-Übereinkommen.
Ein Schwerpunkt des Webinars lag auf der Haftung im Transportrecht. Grundsätzlich haftet der Frachtführer für Verlust, Beschädigung und Lieferverzögerungen während der Obhutszeit. Diese Haftung ist jedoch gesetzlich begrenzt, beispielsweise auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Rohgewicht. Die Angabe pro Kilogramm Rohgewicht bezieht sich in der Regel auf die Angabe im Frachtbrief. Eine Durchbrechung einer Haftungsbegrenzung kommt nur bei qualifiziertem Verschulden, etwa grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, in Betracht.
Besondere Aufmerksamkeit wurde den Schnittstellen im Transportprozess gewidmet, insbesondere der Be- und Entladung. Die Verantwortung für die Verladung liegt grundsätzlich beim Absender, der sich auch das Verhalten eingesetzter Hilfspersonen zurechnen lassen muss. Lediglich die Betriebssicherheit der Ladung ist Sache des Frachtführers. In der Praxis führen gerade diese Übergänge häufig zu Konflikten, etwa wenn Schäden nicht eindeutig zugeordnet werden können oder Verzögerungen beim Entladen zusätzliche Kosten wie Standgelder verursachen.
Darüber hinaus wurden typische Risikofelder aufgezeigt. Dazu zählen neben Transportschäden und Lieferverzögerungen auch unklare oder nachteilige Vertragsklauseln, Ablieferhindernisse sowie zunehmende Betrugsfälle im Transportumfeld. Ein weiterer zentraler Punkt war das richtige Verhalten im Schadensfall. Hier ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend: Schäden müssen unverzüglich angezeigt, Ansprüche durch eine sogenannte Haftbarhaltung gesichert und Beweise sorgfältig dokumentiert werden. Zudem sind die einschlägigen Fristen und Verjährungsregelungen strikt zu beachten. In vielen Fällen spielt auch der Versicherer eine wesentliche Rolle bei der Regulierung.
Insgesamt zeigte das Webinar, dass ein fundiertes Verständnis der Rollenverteilung, der vertraglichen Grundlagen und der Haftungsmechanismen im Transportrecht unerlässlich ist, um Risiken im Versandgeschäft zu minimieren und im Ernstfall angemessen reagieren zu können.




