Fit for Trade / Juristisches Grundwissen für mehr Rechtssicherheit im Auslandsgeschäft
Wer im internationalen Geschäft erfolgreich agieren möchte, benötigt nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen Logistik, Zoll oder Exportkontrolle – auch fundiertes juristisches Wissen im Vertragsrecht ist unverzichtbar. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fit for Trade – Vermittlung von Grundlagenwissen für Nachwuchskräfte und Seiteneinsteiger im Außenhandel“ stand am 21. Mai 2026 das Thema „Juristisches Grundwissen / Vertragsabschluss und AGB national und international“ im Mittelpunkt.
Als Referent konnte Rechtsanwalt Dr. Fabian Breckheimer, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bei CARSLWERK Rechtsanwälte in Düsseldorf, gewonnen werden. Mit hoher Praxisorientierung und zugleich juristischer Tiefe vermittelte er zentrale Aspekte einer rechtssicheren Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr.
Vertragsabschluss im internationalen Kontext
Ein Schwerpunkt des Webinars lag auf den Grundlagen des Vertragsschlusses. Dr. Breckheimer verdeutlichte, dass Verträge nicht nur wirksam zustande kommen, sondern insbesondere klar und rechtssicher formuliert sein müssen – dabei sind auch sprachliche und kulturelle Unterschiede zu berücksichtigen. Gerade im internationalen Handel bergen englischsprachige Verträge häufig Missverständnisse. Dabei wurde deutlich, dass „Legal English“ nicht mit allgemein verständlichem „Plain English“ gleichzusetzen ist.
Im Rahmen eines Exkurses wurde zudem der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang Emojis in der E-Mail- oder WhatsApp-Korrespondenz rechtliche Wirkung entfalten können.
AGB im internationalen Geschäft rechtssicher einbeziehen
Ein weiteres zentrales Thema war die wirksame Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr. Damit AGB rechtlich Bestand haben, müssen sie transparent formuliert und dem Vertragspartner rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Im Auslandsgeschäft gilt insbesondere, dass die AGB in der Verhandlungs- beziehungsweise Vertragssprache vorliegen müssen.
Darüber hinaus wurde auf länderspezifische Besonderheiten hingewiesen, etwa beim Eigentumsvorbehalt. Diese Unterschiede machen eine präzise juristische Gestaltung internationaler Verträge unerlässlich.
Vertragsrisiken erkennen und professionell steuern
Neben den Grundlagen des Vertragsschlusses und der AGB-Einbeziehung zeigte das Webinar auf, wie Unternehmen mit vertraglichen Risiken und Leistungsstörungen umgehen können. Insbesondere das Lieferkettenmanagement steht zunehmend im Fokus: Wird ein vertraglich vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten, trägt der Verkäufer grundsätzlich das Beschaffungsrisiko – selbst dann, wenn Rohstoffe oder Vorprodukte nur eingeschränkt verfügbar sind. Nach der Rechtsprechung liegt in solchen Fällen häufig keine rechtliche „Unmöglichkeit“, sondern lediglich eine wirtschaftliche Mehrbelastung des Verkäufers vor.
Darüber hinaus erläuterte Dr. Breckheimer anschaulich den Unterschied zwischen „Unmöglichkeit“ und „Störung der Geschäftsgrundlage“ – zwei juristische Konzepte, die in der Praxis häufig verwechselt werden.
Auch der Umgang mit Force-Majeure-Klauseln („Höhere Gewalt“) wurde ausführlich behandelt. Solche Klauseln führen nicht automatisch zur Aufhebung eines Vertrages, sondern in der Regel lediglich zu einer vorübergehenden Aussetzung der Leistungspflichten. Entscheidend ist dabei stets die konkrete vertragliche Ausgestaltung und Definition der entsprechenden Ereignisse.
Mit dem Webinar erhielten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über wesentliche rechtliche Fragestellungen im internationalen Handel und wertvolle Hinweise für die rechtssichere Gestaltung internationaler Geschäftsbeziehungen.




