Am 06.10.2020 fand ein weiteres Fit for Trade Seminar für Nachwuchskräfte der AHV NRW-Mitgliedsunternehmen im Industrie-Club Gelsenkirchen statt.

Auf der Agenda stand diesmal das Thema „Juristisches Grundwissen im Datenschutzrecht“.

Inhalt des Seminars war u.a. der Anwendungsbereich der DSGVO und dessen Wirkung als EU-Verordnung, Grundsätze der Übertragung von personenbezogenen Daten in Nicht-EU-Staaten sowie die Grundsätze der DSGVO. Die Grundsätze sind: Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie die Rechenschafts-, Organisations- und Dokumentationspflicht.

Unser Referent, Herr RA Stefan Eßer, von Derra, Meyer & Partner, gab anhand von Beispielen aus der Unternehmenspraxis einen tiefen Einblick in die Komplexität des europäischen Datenschutzrechts und erläuterte Handlungsempfehlungen, wie mit personenbezogenen Daten im Unternehmen umzugehen ist.

So wird z.B. empfohlen, in Anlehnung an die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 (DSGVO), betriebsintern verbindlich festzulegen, wer Zugriff auf personenbezogene Daten haben soll und wie lange personenbezogene Daten abzuspeichern sind. Ein Teilnehmer berichtete, dass einmal im Jahr die Kundendatei im Hinblick auf die personenbezogenen Daten überprüft wird und je nach Ergebnis, Datensätze gelöscht oder aktualisiert werden. Der betriebsinterne Ablauf von der Erhebung personenbezogener Daten bis zur Löschung aufgrund entfallener Zweckbindung kann z.B. in Form einer Arbeits- und Organisationsweisung festgehalten werden.

Die alltägliche Kontaktaufnahme und die damit verbundene Geschäftsanbahnung wird durch die DSGVO nicht behindert, da die Erhebung personenbezogener Daten zweckgebunden ist. Steuerrechtlich und weitere gesetzliche Aufbewahrungsfristen von personenbezogenen Daten bleiben von der DSGV unberührt.

Wer erfolgreich am Markt bestehen möchte, benötigt neben wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen, gut ausgebildetes Personal. Sowohl Nachwuchskräfte aus dem kaufmännischen als auch aus dem technischen Bereich kommen heute, im Rahmen ihrer alltäglichen Entscheidungskompetenz, um ein Mindestmaß an juristischem Grundwissen nicht mehr herum. Zu diesem Mindestmaß an juristischem Grundwissen gehört auch das Datenschutzrecht.

Durch den Praxisbezug konnten viele Aspekte aus der Praxis erörtert werden. Den Nachwuchskräften der AHV NRW Mitgliedsunternehmen wurde somit erfolgreich ein Grundwissen im Datenschutzrecht vermittelt, welches Sie im Arbeitsalltag anwenden können.