Der Rat der Europäischen Union und das EU- haben am 19.05.2022 eine vorläufige Einigung über eine einzige EU-Anlaufstelle für den Zoll („Single Window“) erzielt, das die Voraussetzungen für eine digitale Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den in anderen Bereichen zuständigen Behörden schaffen soll. Die entsprechende Rats-Pressemitteilung finden Sie hier.

Derzeit sind an den Formalitäten an den Außengrenzen der EU häufig viele verschiedene Behörden beteiligt, die für unterschiedliche Politikbereiche wie Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Landwirtschaft, Fischerei, kulturelles Erbe sowie Marktüberwachung und Produktkonformität zuständig sind. Mehr als 60 nichtzollrechtliche EU-Rechtsakte sowie nationale Nichtzollvorschriften müssen in den genannten Bereichen an den Außengrenzen durchgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen Informationen an mehrere verschiedene Behörden übermitteln müssen, die jeweils ihr eigenes Portal und Verfahren verwenden. Dies ist umständlich und zeitraubend für Händler und verringert die Kapazität der Behörden, gemeinsam gegen Risiken vorzugehen. 

Sobald das Abkommen vollständig umgesetzt ist, werden die Unternehmen nicht mehr gezwungen sein, Dokumente über verschiedene Portale bei mehreren Behörden einzureichen. Das Single Window soll zudem den Zoll- und anderen Behörden ermöglichen, automatisch zu überprüfen, ob die betreffenden Waren den EU-Anforderungen entsprechen und ob die erforderlichen Förmlichkeiten erfüllt wurden. Außerdem sollen manuelle Dokumentenkontrollen zur Überprüfung bestimmter nicht zollrechtlicher Formalitäten nicht mehr erforderlich sein.

Die Einigung auf EU-Ebene über den digitalen Rahmen ist nur der erste Schritt zur Schaffung des Single Windows. Danach sind die Mitgliedstaaten am Zug, Single Window-Umgebungen auf der Grundlage von Schnittstellen zu bestehenden Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrsystemen auf nationaler Ebene umzusetzen. Diese nationalen Single-Window-Umgebungen sollen über EU CSW-CERTEX mit den EU-Datenbanken zur Verwaltung der nicht zollrechtlichen Formalitäten verbunden werden, so dass alle zuständigen Behörden auf die entsprechenden Daten zugreifen und bei Grenzkontrollen leichter zusammenarbeiten können. Das wird allerdings erhebliche Investitionen sowohl auf EU-Ebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfordern. Die Umsetzung soll daher im Laufe der nächsten Jahre schrittweise erfolgen.

Europaparlament und EU-Ratspräsidentschaft einigten sich darauf, dass die Vernetzung der nationalen Portale bis 2025 umgesetzt werden soll. Die Schnittstellen, mit denen Unternehmen ihre Informationen mit einem nationalen System austauschen können, sollen dann „innerhalb von neun Jahren“ nutzbar sein.

Die vorläufige Einigung muss noch von Rat und EU-Parlament bestätigt werden.