Am 15.12.2022 wurde eine vorläufige politische Einigung über die sogenannte Maschinenverordnung erzielt.

Diese löst die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ab und enthält Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinenprodukte.

Dazu gehören zum Beispiel auch Leichtelektrofahrzeuge wie Elektroroller und e-Bikes.

Die Verordnung sieht für die erfassten Produkte eine Konformitätsbewertung vor, also eine Überprüfung auf Übereinstimmung mit den in der Richtlinie genannten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Bei Hochrisikoprodukten muss diese Bewertung eine unabhängige Stelle vornehmen. Ansonsten ist auch eine Selbstbewertung zulässig.

Quelle:
Centrum für Europäische Politik (cep) / Newsletter 01/2023 vom 03.01.2023