EU-Stahlmarkt / Neue EU-Verordnung
Der Rat hat am 08.06.2026 eine Verordnung angenommen, mit der ein neuer Rahmen geschaffen wird, um den EU-Stahlmarkt vor den negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten zu schützen, wie im „Aktionsplan für Stahl und Metalle“ von 2025 vorgesehen. Damit wird die geltende Schutzmaßnahme für den Stahlsektor der EU ersetzt, die am 30.06.2026 ausläuft, und gewährleistet, dass der EU-Stahlsektor weiter geschützt wird.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1384 des EU-Parlaments und des Rates vom 17.06.2026 wird zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170 ein überarbeitetes Zollkontingentsystem eingeführt, um den Auswirkungen struktureller globaler Überkapazitäten auf den Handel zu begegnen. So werden u.a. die Einfuhrkontingente gesenkt und höhere Zölle auf Einfuhren erhoben, die darüber hinausgehen. Wirtschaftsteilnehmer erhalten zudem mehr Flexibilität durch die Möglichkeit, ungenutzte Quoten innerhalb eines Jahres von einem Quartal auf das nächste zu übertragen und nachgelagerte Industrien erhalten die Sicherheit einer angemessenen Versorgung. Zugleich wird gewährleistet, dass die Maßnahme mit den internationalen Handelsverpflichtungen der EU vereinbar ist.
Die Verordnung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Um für mehr Transparenz zu sorgen und eine Umgehung der Vorschriften zu verhindern, enthält die Verordnung auch Bestimmungen zur Anforderung geschmolzen und gegossen, nach der festgehalten werden muss, in welchem Land der Stahl erstmals geschmolzen und in seine ursprüngliche feste Form gegossen wurde.
Ein neuer verstärkter Überprüfungsmechanismus ermöglicht der Kommission, Umfang und Wirksamkeit der Maßnahme zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen, um auf Entwicklungen der Märkte und der globalen Überkapazitäten zu reagieren.
In einer gemeinsamen Erklärung zu der Verordnung bekräftigen der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission ihre Entschlossenheit, die wirtschaftlichen Abhängigkeiten von Russland zu verringern. Dabei verweisen sie auf die laufenden Bemühungen um eine Diversifizierung der Stahleinfuhren bei schrittweisem Ausstieg aus russischen Stahlerzeugnissen.
Hintergrund
Stahl ist ein wichtiger Rohstoff für die Wirtschaft der EU, ihren grünen Wandel und strategisch wichtige Sektoren wie die Verteidigung; zugleich ist er von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit und die soziale Stabilität der EU. Die EU ist der drittgrößte Stahlerzeuger der Welt. Ihre Stahlindustrie beschäftigt unmittelbar rund 300 000 Menschen und dient in allen Mitgliedstaaten als Stütze regionaler Wirtschaftsräume.
Diese Schlüsselindustrie ist derzeit einem erheblichen Druck durch untragbare globale Überkapazitäten ausgesetzt, die bis 2027 voraussichtlich auf 721 Mio. Tonnen ansteigen werden, was mehr als dem Fünffachen des Jahresverbrauchs der EU entspricht. Diese Überkapazitäten haben in Verbindung mit handelsbeschränkenden Maßnahmen aus Drittländern, die Einfuhren in ihre Märkte begrenzen, dazu geführt, dass der EU-Markt der größte Empfänger von Stahlüberschüssen weltweit ist. Dies hat zu steigenden Einfuhren, einer niedrigen Kapazitätsauslastung (67 % im Jahr 2024) und hohen Herstellkosten in der EU geführt und gefährdet letztlich die langfristige Fähigkeit der Industrie, in die Dekarbonisierung zu investieren.
Quelle:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 08.06.2026
Amtsblatt der Europäischen Union („L“ vom 24.06.2026)



