Mit der Verordnung (EU) 2022/2399 des EU-Parlaments und des Rates vom 23.11.2022, veröffentlicht im ABL „L 317“ vom 09.12.2022, hat die EU im Zollrecht eine Single-Window-Umgebung eingerichtet. Der EU-Rat schafft somit eine einzige Anlaufstelle für den Zoll.

Mit dem „Single-Window-Verfahren“ möchte die EU ein Verfahren schaffen, das es Unternehmen in der EU ermöglicht, notwendige Dokumente für die Zollabwicklung über ein einziges Portal einzureichen. Bisher war dies nur über unterschiedliche Behörden möglich.

Die Single-Window-Umgebung soll die Warenabfertigung erheblich beschleunigen. Der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte soll laut EU verringert werden, insbesondere durch eine stärker automatisierte Abfertigung. Alle zuständigen Behörden an den EU-Außengrenzen sollen künftig elektronisch auf die einschlägigen Daten zugreifen und bei Grenzkontrollen leichter zusammenarbeiten können.

Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union
ABL „L 317“ vom 09.12.2022